Das zeigen die Einschätzungen von rund 1.000 Beschäftigten in Arbeitsagenturen und Jobcentern, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) online befragt hat.
Eine wichtige Aufgabe der Agenturen und Jobcenter bestehe darin, die Geflüchteten beim allgemeinen und berufsfachlichen Spracherwerb zu unterstützen, erklären die Autoren der IAB-Studie. Der Spracherwerb sei erstens eine Voraussetzung für gesellschaftliche Integration, zweitens aber auch notwendige Bedingung für erfolgreiche Qualifizierungsbemühungen. Ohne hinreichende Sprachkenntnisse seien der Erwerb von Ausbildungsabschlüssen und innerbetriebliche Aufstiege kaum möglich.
Die Beschäftigten der Arbeitsagenturen und Jobcenter wurden auch gefragt, welche Maßnahmen sie für geeignet halten, um die Einstellungsbereitschaft von Betrieben gegenüber Geflüchteten zu erhöhen. Neben Sprachförderung und Eingliederungszuschüssen wurde am häufigsten die betriebliche Erprobung von Geflüchteten beim Arbeitgeber genannt.
Gesamtwirtschaftlich zahlen sich aus der Sicht der Mehrheit der Befragten die Investitionen in Bildung und Ausbildung von Geflüchteten langfristig aus. Aufgrund der spezifischen Vermittlungshemmnisse gehen die Vermittlungsfachkräfte mehrheitlich zudem davon aus, dass die Geflüchteten eher in direkte Konkurrenz zu anderen Migrantengruppen als zu einheimischen Arbeitskräften treten.
Besondere Herausforderungen werden bei der Arbeitsmarktintegration von weiblichen Geflüchteten gesehen. Bereits bei früheren Befragungen von Vermittlungsfachkräften zeigte sich, dass nach deren Einschätzung die Aufgabenverteilung bei den Geflüchteten noch sehr stark traditionellen Geschlechterrollen folgt: Hier gilt es zu beobachten, inwiefern die vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Frauen genutzt werden und welche Wirksamkeit sie entfalten. Ausgehend von diesen Analysen wären dann gegebenenfalls neue Ansätze der Beratung und Vermittlung speziell für geflüchtete Frauen zu entwickeln“, schreiben die Arbeitsmarktforscher im Fazit der Studie.
Quelle: Presseinformation IAB vom 13.11.2018
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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