Bund, Länder und Kommunen haben in den vergangenen zehn Jahren mehr als 400.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Die Qualität hat sich – anders als vielfach befürchtet- nicht verschlechtert. Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern, so dass die Kinder je nach Wohnort unterschiedliche Bedingungen vorfinden.
Durch das Gesetz sollen die Qualität der frühen Bildung dauerhaft verbessert und bestehende Unterschiede zwischen den Bundesländern ausgeglichen werden. Außerdem sollen Eltern bei den Gebühren entlastet werden. 5,5 Milliarden Euro stellt der Bund den Ländern dafür bis 2022 zur Verfügung.
Viele Wege zur besseren Kinderbetreuung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Maßnahmen der Bundesländer gefördert werden, die genau an landesspezifische Bedarfe angeknüpft werden. Denn jedes Bundesland hat eine andere Kitalandschaft. Der Bund schließt mit allen Ländern daher individuelle Vereinbarungen ab. Jedes Bundesland kann selbst auswählen, welche Bereiche es fördern will.
Möglich sind Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern, wie beispielsweise ein verbesserter Betreuungsschlüssel, Weiterqualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher, Sprachförderung für Kinder mit Sprachdefiziten oder auch längere Öffnungszeiten. Diese Instrumente werden gemeinsam mit den Ländern festgelegt.
Entlastung der Eltern bei Gebühren
Neben der Verbesserung der Qualität nimmt der Gesetzentwurf auch die Gebühren für die Eltern in den Blick. Schon heute haben Empfänger von Sozialleistungen den Anspruch, von Kitagebühren befreit zu werden.
Das neue Gesetz sieht vor, dass bundesweit auch Familien mit geringem Einkommen von Kita-Gebühren freigestellt werden. Darüber hinaus wird bundesweit die Pflicht eingeführt, Kita-Beiträge nach sozialen Kriterien zu staffeln.
Das Gute-Kita-Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und besserer Bildungschancen für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern.
Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 19.9.2018
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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