Bundesarbeitsminister Heil will die Empfehlungen der Pflegekommission per Verordnung umsetzen.
Für Pflegehilfskräfte sollen ab 1. Juli 2020 die Mindestlöhne in vier Schritten bis zum 1. April 2022 auf im Osten und im Westen einheitliche 12,55 Euro pro Stunde steigen. Bereits ab dem 1. September 2021 soll es keine regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne mehr geben.
Erstmals höhere Mindestlöhne für qualifizierte Pflegekräfte
Die Pflegekommission hat darüber hinaus zum ersten Mal einen Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte festgelegt: Für qualifizierte Hilfskräfte - mit einer einjährigen Ausbildung - soll bereits ab 1. April 2021 ein Mindestlohn von 12,50 Euro (im Westen) oder 12,20 Euro (im Osten) gelten. Ab 1. April 2022 sind es dann in Ost und West dann 13,20 Euro.
Pflegefachkräfte - mit dreijähriger Ausbildung - sollen ab dem 1. September 2021 bundesweit mindestens 15 Euro erhalten, ab dem 1. April 2022 soll der Mindestlohn auf 15,40 Euro steigen.
Höherer Urlaubsanspruch
Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch soll es für alle Beschäftigte in der Pflege weitere bezahlte Urlaubstage geben: bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage. Für die Jahre 2021 und 2022 soll der Anspruch auf jeweils sechs Tage steigen.
Mit ihren Empfehlungen setzt die Pflegekommission Verabredungen der Konzertierten Aktion Pflege um. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will auf Grundlage dieser Empfehlung den neuen Pflegemindestlohn per Verordnung erlassen.
Quelle: Aktuelles der Bundesregierung vom 29.1.2020
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