Für viele Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege ist die Arbeitsbelastung in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Die Folgen: Der Krankenstand steigt und Pflegekräfte scheiden frühzeitig aus dem Beruf aus
Mit einem „Sofortprogramm Pflege“ will die Bundesregierung den Alltag der Pflegekräfte spürbar entlasten. Gleichzeitig soll die pflegerische Versorgung von Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftigen noch besser werden.
Neueinstellungen fördern
In der Krankenpflege sollen künftig die Kostenträger – also die Krankenkassen, aber auch Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen – die Ausgaben für jede neue Pflegekraft übernehmen. Das gilt auch für die Aufstockung von Teilzeitstellen. Tariferhöhungen sollen nicht mehr zulasten der Krankenhäuser gehen, sondern von den Kostenträgern finanziert werden.
Mit dem sog. „Pflegepersonal-Stärkungsgesetz“ sollen auch Neueinstellungen in der Altenpflege gefördert werden. Das Gesetz sieht 13.000 neue Stellen für stationäre Pflegeeinrichtungen vor. Sie werden in vollem Umfang von der Krankenversicherung finanziert. Ab 2020 müssen Krankenhäuser mit Sanktionen rechnen, wenn sie nicht genug Pflegepersonal haben und eine vom Ministerium festgelegte Untergrenze nicht erreichen. Im Gegenzug erhalten die Kliniken auch mehr finanzielle Mittel, um mehr Pflegekräfte einzustellen.
Arbeit erleichtern
Der Pflegeberuf stellt wegen der Arbeit am Wochenende und im Schichtdienst außerordentlich hohe Anforderungen an die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Sowohl in Krankenhäusern als auch in Pflegeheimen und Pflegediensten werden künftig Maßnahmen gefördert, die zur besseren Vereinbarkeit beitragen. Die Krankenkassen unterstützen auch die betriebliche Gesundheitsförderung.
Zur Entlastung der Pflegekräfte kann auch die Digitalisierung erheblich beitragen. Abrechnung von Pflegeleistungen, Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, Zusammenarbeit zwischen niedergelassener Ärzteschaft und Pflegeheimen, Videosprechstunden: Das sind nur einige Beispiele, wo digitale Anwendungen Pflegekräfte entlasten können. In den Jahren 2019 bis 2021 soll jeder ambulanten und stationären Pflegeeinrichtung ein einmaliger Zuschuss für digitale Maßnahmen bereitgestellt werden. Der maximale Förderbetrag je Einrichtung beträgt 12.000 Euro. Das sind 40 Prozent der anerkannten Maßnahme.
Krankenhausstrukturfonds wird fortgesetzt
Auch der in der letzten Legislaturperiode eingerichtete Krankenhausstrukturfonds stellt Mittel für den Einsatz digitaler Anwendungen zur Verfügung – etwa für die telemedizinische Vernetzung von Krankenhäusern. Der Fonds wird ab 2019 für weitere vier Jahre mit einem Volumen von einer Milliarde jährlich fortgesetzt. Aus seinen Mitteln werden künftig zudem Ausbildungsstätten für Pflegepersonal gefördert. Damit trägt er ebenfalls zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung bei.
Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 1.8.2018
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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