Entlastung von Trägern und Eltern - Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Betretungsverbote (Beitragsersatz)
Rita Cornmark, Online-Redaktion
Was wird bezweckt?
Außerhalb der Notbetreuung können aufgrund der Betretungsverbote für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen deren Betreuungsangebote nicht in Anspruch genommen werden. Die Handhabung der Elternbeiträge ist bayernweit unterschiedlich. Mit der staatlichen Maßnahme sollen zum einen Eltern von der Zahlung der Elternbeiträge entlastet werden, für die sie während der staatlichen Betretungsverbote keine Betreuungsleistung erhalten, zum anderen soll Trägern von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, die nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert werden, eine Kompensation geboten werden, die diese Betreuungsleistung aufgrund der staatlichen Anordnung von Betretungsverboten nicht anbieten dürfen.
Wer bekommt die Leistung?
Begünstigte sind die Träger der Kindertageseinrichtungen und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die (Groß-)Kinderpflege.
Voraussetzungen für die Leistung?
Die Gewährung des Beitragsersatzes setzt voraus, dass der Träger die Elternbeiträge im jeweiligen Monat (April, Mai bzw. Juni) für alle Kinder, die in diesem Monat an keinem Tag Betreuungsleistungen in Anspruch genommen haben, nicht erhoben hat bzw. bis zum 31. Okotober 2020 vollständig zurückerstattet hat oder zurückerstatten wird.
Wie hoch ist der Beitragsersatz?
| Krippenkinder: | 300 € | |
| Kindergartenkinder: |
zusätzlich zum Zuschuss zum Elternbeitrag nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBG in Höhe von 100 € weitere 50 € |
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| Hortkinder: | 100 € | |
| Kinder i. d. Kindertagespflege: | 200 € |
Die Einzelheiten zum Beitragsersatz, zum Bewilligungsverfahren, Datenschutz und Geltungsdauer entnehmen Sie bitte der kompletten Fassung der Richtlinie unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-316/
Weitere Links
Wortlaut des Art. 53 BayHO
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHO-53Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKiBiG

