Umsatzsteuerrecht für Kommunen § 2b UStG - ein Systemwechsel

Den meisten Verantwortlichen in den Kommunen wäre es wahrscheinlich lieber, wenn Sie sich die folgenden Fragen gar nicht stellen müssten. Bringt doch die Neuregelung des § 2b UStG aus Sicht vieler Betroffener vor allem viel zusätzliche Arbeit und erhebliche Unsicherheiten. (Auszug aus dem Vorwort von „Umsatzsteuerrecht für Kommunen“ von Georg Große Verspohl und Prof. Dr. Thomas Küffner)

Die Übergangsfrist endet zum 31.12.2024*: Dann tritt das neue Umsatzsteuergesetz in Kraft. Damit Sie bestens auf die neuen Regelungen vorbereitet sind, helfen wir Ihnen hier, die ersten Fragen zu klären.

Damit Sie auch im Anschluss umfassend und verständlich zu allen Steuerrechtsthemen informiert sind, unterstützen wir Sie fortlaufend mit unserem Steuerrechtspaket für Kommunen, das neben allen Informationen zum Umsatzsteuerrecht auch noch die Online-Kommentare zur Grund- und Gewerbesteuer enthält.


Was ändert sich?
Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die Änderung der Rechtslage.

Was muss nun getan werden?
In 7 Punkten liefern wir Ihnen Anhaltspunkte, mit welchen Aufgaben Sie sich bis zum Stichtag* beschäftigen müssen und wo dabei die Herausforderungen liegen.

Auf welche Tätigkeiten wirkt sich die Umstellung aus?
Überprüfen Sie mit unserer Checkliste, für welche Tätigkeiten die Neuregelungen relevant sind.

Wie geht es weiter? Wie können Sie sich am besten auf die Umstellung vorbereiten?
In unserem Online-Praxisleitfaden zum Umsatzsteuerrecht finden sie die Antworten zu den aktuellen Umsatzsteuer-Fragestellungen sowie laufende Aktualisierungen zu  steuerrechtlichen Entwicklungen, Verfügungen der Finanzverwaltung und Urteilen.

Produktmanagerin Cordula Henk

Dreimal Steuerrecht in einem: Gewerbesteuer, Grundsteuer, Umsatzsteuerrecht für Kommunen! 

Eine Schlucht überwindet man nicht in zwei Sprüngen. Das eLine Steuerrechtspaket kann Ihr Sprungbrett sein.

Wir beginnen schon jetzt mit der Umsetzung der Grundsteuerreform in unserem Kommentar und begleiten Sie auch in dieser Phase bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts zum 1.1.2025.

Der Online-Praxisleitfaden von Große Verspohl/Küffner erleichtert Ihnen den Umgang mit der Neuregelung der Umsatzsteuer – ob Sie als Gemeinde die Umstellung auf § 2b UStG bewältigen müssen oder sich über aktuelle Entwicklungen informieren möchten.

Cordula Henk

Ass. iur. 
Produktmanagerin

Umsatzsteuerrecht für Kommunen: Das ändert sich mit der neuen Rechtslage

Ab 1.1.2025* sind nach § 2b Abs. 1 UStG juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich als Unternehmer zu behandeln.

Im Vergleich zum alten Recht ist dies systematisch ein erheblicher Unterschied, das Verhältnis von Regel und Ausnahme wird nun umgekehrt: Die Tätigkeiten einer juristischen Person des öffentlichen Rechts werden grundsätzlich als unternehmerisch behandelt, es sei denn, die in § 2b UStG geregelte Ausnahme greift.

Bisher wurde auf das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art abgestellt, in Zukunft spielt dieser umsatzsteuerrechtlich keine Rolle mehr.
Damit wird die bisherige Deckungsgleichheit zwischen dem Körperschaftsteuergesetz und dem Umsatzsteuergesetz aufgegeben.

Der Betrieb gewerblicher Art ist jedoch nicht gänzlich obsolet, sondern weiterhin Voraussetzung für die Steuerbarkeit nach dem Körperschaftsteuergesetz und dem Gewerbesteuergesetz.

*Bundesratssitzung vom 16.12.2022: Verschieben des Inkrafttretens vom 1.1.2023 auf den 1.1.2025

Kurz erklärt: Video zum neuen Umsatzsteuerrecht

Die Autoren des Umsatzsteuerrechts für Kommunen Georg Große Verspohl und Thomas Küffner erläutern in diesem kompakten Video, was Sie u.a. für die Umstellung gem. §2b UStG benötigen.

Umsatzsteuerrecht § 2b UstG: Was ist zu tun?

Was ist zu tun?

  • Die Körperschaft muss alle Tätigkeitsbereiche untersuchen, ob diese dem unternehmerischen oder dem nichtunternehmerischen Bereich zuzuordnen sind.
  • Alle Mitarbeiter müssen mithelfen, dass alle Einnahmen zutreffend erfasst werden.
  • Beim Abschluss von Verträgen ist an die steuerlichen Auswirkungen zu denken.
  • Bei einer Rechnungsstellung müssen die steuerlichen Folgen zutreffend gewürdigt werden. Bei unternehmerischen Rechnungen ist die Umsatzsteuer auszuweisen. Außerdem sind die sonstigen Anforderungen an Rechnungen nach § 14 UStG einzuhalten.

 

Wo liegen die Herausforderungen?

  • Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung muss die Gemeinde jeden einzelnen Umsatz im Blick behalten.
  • Privatrechtliche Umsätze unterliegen ab dem 1. Euro der Umsatzsteuer!
  • Werden Umsätze nicht versteuert, weil sie der Steuerstelle nicht bekannt waren, kann dies im schlimmsten Fall zu strafrechtlichen Konsequenzen für die Verantwortlichen führen.

Checkliste: Auf welche Tätigkeiten wirkt sich die Umstellung aus?


Mit 25 Fragestellungen geben wir Ihnen eine Checkliste an die Hand, mit der Sie überprüfen können, für welche Tätigkeiten die Neuregelungen relevant sein könnten.

Der Download ist kostenlos, geben Sie uns dafür bitte Ihre Kontaktdaten an:

*Pflichtfeld. Ohne diese Angaben können Sie die Bestellung nicht abschicken.



Ihre vertragliche Gegenleistung für den Download der Checkliste sind die oben angegebenen personenbezogenen Daten (als Pflichtangaben gekennzeichnete Daten sowie etwaig freiwillig angegebene Daten), die durch die Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH jeweils für die Durchführung der Leistungsabwicklung sowie für Werbezwecke und für Marktforschung verarbeitet und genutzt werden. Die Nutzung umfasst die postalische und telefonische Ansprache sowie die Ansprache per E-Mail für Werbezwecke.

Sie können die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu den oben genannten Werbezwecken jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail gegenüber der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH an kundenservice@hjr-verlag.de oder durch Mitteilung per Post an die Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Hultschiner Str. 8, 81677 München widerrufen. In diesem Falle werden Ihre Angaben ausschließlich zur Durchführung der Leistungsabwicklung verwendet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Das rehm eLine Steuerrechtspaket: 3 Werke in einem.

In dem digitalen Paket  sind die drei Produkte Umsatzsteuerrecht für Kommunen, Gewerbesteuer und Grundsteuer enthalten. Mit praxisnahen und verlässlichen Inhalten unterstützt das Paket Mitarbeiter_innen in Rathäusern und Landratsämtern – geeignet sowohl für Laien als auch Experten.

Die ausschließlich elektronische Veröffentlichung ermöglicht es, kurzfristig auf neue steuerrechtliche Entwicklungen zu reagieren und insbesondere Verfügungen der Finanzverwaltung und Urteile zeitnah zu berücksichtigen.

Große Verspohl / Küffner / Geiger / Kalb

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Grundsteuer

Seit März 2022 setzen wir die Grundsteuerreform in unserem Kommentar um.

Da das neue Recht ab 1.1.2025 auch aufgrund der Länderöffnungsklausel nicht mit dem Bisherigen vergleichbar ist, trennen wir die beiden Rechtslagen.

Den bisherigen Kommentar finden Sie vollständig unter der Rubrik „Grundsteuerkommentar (Rechtslage bis 31.12.2024)”.

Unter der Rubrik „Grundsteuerkommentar (Rechtslage ab 1.1.2025)” bilden wir die neue Rechtslage ab, gegliedert in Bundesrecht und Landesrecht:

  • Teil I Bundesrecht enthält zunächst den ab 1.1.2025 gültigen Gesetzestext.
  • In Teil II Landesrecht finden Sie für alle 16 Bundesländer die Information, ob diese von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen.

Wo die Öffnungsklausel Anwendung findet, können Sie je nach Stand auf den verabschiedeten Gesetzestext zugreifen oder auf die entsprechenden Gesetzesentwürfe im Internet. Wir begleiten diese Entwicklung und schreiben den Länderteil fort.

Bis 31.12.2024 gilt der bisherige Kommentar unverändert fort.

Dort finden Praktiker_innen im kommunalen Steueramt zuverlässig Antworten zu Fragen der täglichen Vollzugsarbeit. Übersichtlich gegliedert, verständlich geschrieben und für jeden Paragraphen mit einer eigenen Übersicht versehen, ist es ein Leichtes, trotz der Fülle die gewünschte Information schnell zu finden.

Das Gesamtinhaltsverzeichnis, mehrere Teil-Inhaltsverzeichnisse sowie ein Abkürzungsverzeichnis sorgen ebenfalls für einen schnellen Zugriff auf die gewünschte Information.

Umsatzsteuerrecht

Anhand von Beispielen führt der erste Teil ins Umsatzsteuerrecht ein und erläutert mitunter das alte und neue Recht der Besteuerung der öffentlichen Hand. Vorbereitend auf Teil 2, der die Umstellung auf den neuen § 2b UStG beschreibt.

Teil 3 gibt einen Überblick über die derzeit 25 im Werk aufgelisteten, wichtigsten umsatzsteuerrechtlichen Tätigkeiten in einer kreisangehörigen Gemeinde am Beispiel Bayern. 

  1. Hauptverwaltung
  2. Bauhof
  3. Kindertagesstätten
  4. Schulen
  5. Feuerwehr
  6. Friedhofswesen
  7. Märkte und Feste
  8. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
  9. Forst-, Landwirtschaft und Fischerei
  10. Büchereien, Musikschulen und Volkshochschulen
  11. Wasserversorgung
  12. Abwasserentsorgung
  13. Energieerzeugung
  14. Konzessionsverträge
  15. Straßen und Verkehr
  16. Tourismus und Kurbetrieb
  17. Vermietung und Verpachtung
  18. Vermietung von Sporthallen
  19. Grundstücksverkäufe
  20. Reisetätigkeiten, z. B. Besuch der Partnergemeinde
  21. Fundwesen
  22. Feldgeschworenengebühren
  23. Verwaltungsgemeinschaften
  24. Abfallentsorgung
  25. Personalgestellung

Die Arbeit mit dem Produkt wird Ihnen zusätzlich erleichtert durch:

  • Normen, auf die in den Erläuterungen verwiesen wird
  • Video der Autoren, welches die Umstellung prägnant erklärt
  • Präsentationsvorlage für Mitarbeiter_innen und Gremien
  • Mitschnitt des jährlichen Webinars
  • Arbeitshilfen ausfüll- und downloadbar
Obermüller / Kalb

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