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Konjunkturpaket des Bundes – Entlastungen für Kommunalhaushalte

Klaus Geiger, Referent für Finanzen, Organisation und digitale Verwaltung beim Bayerischen Landkreistag

15.6.2020

Angesichts der Folgen der Corona-Pandemie hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung am 03.06.2020 ein kurzfristig angelegtes „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ sowie ein langfristig angelegtes „Zukunftspaket“ mit einem Gesamtvolumen von rd. 130 Mrd. € beschlossen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie betreffen auch die Haushalte der Kommunen in erheblicher Weise, und zwar sowohl auf der Einnahmenseite (z.B. Einbrüche bei den Steuereinnahmen) als auch auf der Ausgabenseite (z.B. steigende Sozialausgaben).


1. Maßnahmen zur Entlastung der Kommunalhaushalte

Mit den vom Koalitionsausschuss beschlossenen Maßnahmen werden die kommunalen Haushalte insbesondere wie folgt entlastet:

 

Unterkunft  – Kostenübernahme bis zu 75% möglich
Zur Stärkung der Kommunen angesichts der dort ebenfalls auftretenden Steuerausfälle wird der Bund dauerhaft weitere 25% und insgesamt bis zu 75% der Kosten der Unterkunft im bestehenden System übernehmen. Dabei soll verhindert werden, dass die Leistungen für Unterkunft und Heizung künftig im Auftrag des Bundes erbracht werden. Die Kommunen kennen den örtlichen Wohnungsmarkt am besten und sollen deswegen weiterhin für diese Leistungen verantwortlich sein. Daher soll in der Verfassung abweichend geregelt werden, dass der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zu 75% tragen kann, bevor eine sog. Bundesauftragsverwaltung eintritt.  

Gewerbesteuerausfälle – Ausgleich durch Bund und Länder
Damit die Kommunen weiter finanziell handlungsfähig bleiben, ist der Bund bereit, die für den größten Teil der öffentlichen Investitionen in Deutschland zuständigen Kommunen deutlich zu stärken und damit die Länder bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Mit einem kommunalen Solidarpakt 2020 werden die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen kompensiert. Dazu gewährt der Bund für 2020 den Städten und Gemeinden gemeinsam mit den zuständigen Ländern hälftig finanziert einen pauschalierten Ausgleich. Dies unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden nach Angaben des Bayerischen Finanzministeriums im Jahr 2020 voraussichtlich mit über 2 Mrd. Euro, hälftig finanziert durch den Freistaat Bayern.  

Klimaschutz - Förderprogramme
Die nationale Klimaschutzinitiative sieht Förderprogramme in einer Größenordnung von jährlich 300 Mio. Euro vor, die auch durch einen kommunalen Eigenanteil mitfinanziert werden. Um den Mittelabfluss insbesondere bei finanzschwachen Kommunen zu beschleunigen, wird der kommunale Eigenanteil in einzelnen Programmen abgesenkt und hierfür jeweils 50 Mio. Euro in den Jahren 2020 und 2021 bereitgestellt. 

ÖNPV-Unternehmen - Beihilfen
Der Bund wird eine Bundesrahmenregelung erarbeiten, die es den Ländern erlauben soll, ÖPNV-Unternehmen zum Ausgleich der stark verringerten Fahrgeldeinnahmen Beihilfen zu gewähren. Dafür ist eine Notifizierung durch die EU-Kommission erforderlich. 

ÖNPV – Unterstützung der Finanzierung
Der Bund wird die Länder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützen, da durch die Corona-Pandemie die Fahrgeldeinnahmen stark verringert sind. Dies erfolgt durch die einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro in 2020.      

Sportstätten
Für die Jahre 2020 und 2021 werden zusätzliche 150 Millionen Euro für Sportstätten zur Verfügung gestellt. Dazu wird der Investitionsplan Sportstätten von 110 Millionen Euro auf 260 Millionen Euro aufgestockt. 

Kommunale Unternehmen
Damit kommunale Unternehmen den bereits um die Möglichkeit der Betriebsmittelfinanzierung ergänzten KfW-Förderkredit „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ noch besser nutzen können, wird die bisherige Deckelung der jeweiligen Kreditsumme von 50 Millionen Euro aufgehoben.

 

2. Weiterführende Informationen

Überblick über die weiteren Schwerpunkte des Konjunkturpakets: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/das-konjunkturpaket.html.

Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 03.06.2020 im Detail: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=9

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