Lohnsteuer-Quiz Dezember 2019 Teil 2
Weihnachtsfeier
Ho ho ho, Weihnachtszeit ist Betriebsfeiernzeit. Eine Weihnachtsfeier ist für den Arbeitgeber eine gute Gelegenheit seinen Mitarbeitern für ihre geleistete Arbeit zu danken und seine Wertschätzung ausdrücken. Auch wenn damit der Anlass einer Weihnachtsfeier im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt, tritt eine Steuerfreiheit (also kein steuerpflichtiger Arbeitslohn) für Arbeitnehmer nur dann ein, wenn es sich um eine übliche Betriebsfeier (Betriebsveranstaltung) handelt. Wer also eine Steuerlast für seine Mitarbeiter vermeiden möchte, sollte die allgemeinen Spielregeln für Betriebsveranstaltungen kennen. Grund genug, um sich zur Weihnachtszeit den nachfolgenden Fragen „Rund um die Betriebsveranstaltung“ zu stellen und sein Wissen zu testen. Probieren Sie es aus. Ein Hinweis, es können auch mehrere Antworten richtig sein!
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6 Fragen - 18 Antworten rund um Lohnsteuer-Themen.
Spieldauer ca. 4 Minuten.
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