Berufsunfähigkeitsversicherung: Abfindung der Ansprüche durch Einmalzahlung
Durch die Zahlung eines Einmalbetrages, der sich regelmäßig auf eine fünf- bis sechsstellige Summe beläuft, werden sämtliche Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag abgegolten. Die Finanzverwaltung hat darauf hingewiesen, dass derartige Vergleichs- bzw. Abstandszahlungen aus dem bestehenden Vertrag einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu steuerpflichtigen sonstigen Einkünften führen.
Anders sieht es aber aus, wenn im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerfrei belassen worden sind. In solch einem Fall führen die Auszahlungen zu voll steuerpflichtigen sonstigen Einkünften.
(Finanzministerium Schleswig-Holstein vom 26.11.2019 VI 303 – S 2255 - 212)
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