Betriebliche Altersversorgung: Auszahlung aus amerikanischem 401(k)-Pensionsplan
Allerdings liegen steuerpflichtige sonstige Einkünfte aus einem 401(k)-Pensionsplan nur in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen der Kapitalauszahlung und den Einzahlungen vor, sofern der Arbeitnehmer während der Ansparphase (= Einzahlung der Beiträge) nicht der deutschen Besteuerung unterlag, z.B., weil sich der Arbeitnehmer in einem bestimmten Zeitraum ausschließlich in den USA aufgehalten hat und in Deutschland nicht einkommensteuerpflichtig war. In solch einem Fall sind die Beiträge nicht entsprechend der gesetzlichen Regelungen steuerfrei gestellt bzw. steuerlich gefördert worden. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
(BFH-Urteil vom 28.10.2020 X R 29/18)
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