Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein Fahrrad zur Verfügung, ist der sich hieraus ergebende geldwerte Vorteil steuer- und sozialversicherungsfrei. Ist ein Elektro-Bike allerdings verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen, ergibt sich regelmäßig ein steuer- und beitragspflichtiger geldwerter Vorteil, der nach der 1%-/0,03%-Regelung zu ermitteln ist.
Die vorstehend genannten Prozentsätze sind dabei auf ein Viertel des Bruttolistenpreises anzuwenden. Vgl. hierzu im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2024, das Stichwort „Elektro-Bike“ besonders unter den Nrn. 1 und 2.
Für die verkehrsrechtliche Einordnung von Zwei- und Dreirädern mit Elektrounterstützung sind die erzielbare Höchstgeschwindigkeit sowie die Motorleistung maßgebend. Danach gelten die sog. Pedelecs als Fahrräder, wenn die nachfolgenden Grenzen eingehalten werden:
- Der Motor darf eine Nenndauerleistung von maximal 250 Watt haben,
- die Höchstgeschwindigkeit darf mit Motorunterstützung 25 km/h nicht überschreiten,
- der Motor darf nur antreiben, wenn in die Pedale getreten wird.
Pedelecs mit einer maximalen Nenndauerleistung von mehr als 250 Watt oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie Bikes, die ausschließlich durch den Motor angetrieben werden können, sind daher verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug zu qualifizieren.

Beste Antworten.
Newsletter Arbeits- und Lohnsteuerrecht
Erhalten Sie regelmäßig Informationen zu den aktuellen Entwicklungen im Arbeits- und Lohnsteuerrecht sowie Empfehlungen zu neuen Produkten und Webinaren. Jetzt kostenlos anmelden und von den aktuellen Angeboten und Beiträgen profitieren.
Quiz Lohnsteuerrecht
Jeden Monat stellen wir Ihnen spannende Fragen zum Lohnsteuerrecht. Sie testen Ihr Fachwissen und lesen gleich die richtigen Lösungen. So können Sie spielend Ihr Lohnsteuer-Wissen erweitern und sind bei aktuellen Rechtsänderungen stets auf dem neuesten Stand.
Für mehr Wissen. Online-Seminare rund um das Lohnsteuerjahr
rehm begleitet Sie durch das Lohnsteuerjahr mit Webinaren zu den wichtigsten Änderungen.
Die Webinare sind einzeln buchbar und im Lexikon für das Lohnbüro PLUS im Preis inklusive.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Jetzt informieren und anmelden


Lesen Sie auch die Beiträge unserer Blogger:
Bleiben Sie mit den Blogs zum aktuellen lohnsteuerrechtlichen Geschehen und zu arbeitsrechtlichen Themen mit Fällen aus der Praxis immer informiert.