rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Newsübersicht < Newsbeitrag

Elektrofahrzeuge: Batteriewechsel statt Aufladen in fünf Minuten

Es gibt auch in Deutschland die ersten Stationen, bei denen an Elektrofahrzeugen statt des Aufladens ein automatisierter Batteriewechsel (Akkuwechsel) vorgenommen werden kann; weltweit sind es bereits 1500 Stationen.

Jetzt bewerten!

Der Vorteil liegt insbesondere in der Zeitersparnis: „Strom für 500 Kilometer Reichweite in fünf Minuten“. Diesbezüglich stellt sich die Frage, welche lohnsteuerlichen Auswirkungen sich bei einem solchen Batteriewechsel an einem dem Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung überlassenen Firmenwagen ergeben. Eins vorweg: ­

Dabei spielt es steuerlich keine Rolle, ob der Batteriewechsel hinsichtlich der kWh zu einem Upgrade oder Downgrade führt.

Beispiel
Arbeitnehmer A erhält von seinem Arbeitgeber ein Elektrofahrzeug auch zur privaten Nutzung und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (= 20 Entfernungskilometer). Der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs (ohne Batterie) beträgt 46.000 €. Die Batterie (Bruttolistenpreis 12.000 €) wird vom Arbeitgeber für monatlich 200 € dazugemietet. Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung des Firmenwagens berechnet sich wie folgt:

Bruttolistenpreis des Elektrofahrzeugs einschließlich der Batterie 58.000 €
davon 1/4, da Bruttolistenpreis kleiner als 60.000,00 € 14.500 €
   
Steuerlicher Ansatz für die private Nutzung monatlich  
Privatfahrten 1% von 14.500 € 145 €
Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitsstätte 0,03% von 14.500 € x 20 km 87 €
Geldwerter Vorteil monatlich insgesamt 232 €


In der Regel ist vereinbarungsgemäß vorgesehen, dass die Batterie zweimal im Monat an einer Station getauscht werden kann. Der Batterietausch ist u.E. lohnsteuerlich wie das Betanken eines Fahrzeugs zu werten und damit mit dem hier vorliegenden geldwerten Vorteil von monatlich 232 € abgegolten.

Ist ein Batterietausch häufiger als zweimal monatlich erforderlich, fällt für jedes weitere Mal eine Servicegebühr (z.B. 15 €) zuzüglich eines Betrags pro kWh (z.B. 0,25 €) an. Sind diese Kosten aufgrund einer zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeitsrechtlich getroffenen Vereinbarung vom Arbeitnehmer zu tragen, sind sie u. E. – wie vom Arbeitnehmer selbst getragene Treibstoffkosten – auf den geldwerten Vorteil anzurechnen.

18469-HJR-Website2023-04-RZ-Newsletter.webp

Beste Antworten.

Newsletter Arbeits- und Lohnsteuerrecht

Erhalten Sie regelmäßig Informationen zu den aktuellen Entwicklungen im Arbeits- und Lohnsteuerrecht sowie Empfehlungen zu neuen Produkten und Webinaren. Jetzt kostenlos anmelden und von den aktuellen Angeboten und Beiträgen profitieren.

Quiz Lohnsteuerrecht

Jeden Monat stellen wir Ihnen spannende Fragen zum Lohnsteuerrecht. Sie testen Ihr Fachwissen und lesen gleich die richtigen Lösungen. So können Sie spielend Ihr Lohnsteuer-Wissen erweitern und sind bei aktuellen Rechtsänderungen stets auf dem neuesten Stand.

Einfach mitspielen

Für mehr Wissen. Online-Seminare rund um das Lohnsteuerjahr

rehm begleitet Sie durch das Lohnsteuerjahr mit Webinaren zu den wichtigsten Änderungen.
Die Webinare sind einzeln buchbar und im Lexikon für das Lohnbüro PLUS im Preis inklusive.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Jetzt informieren und anmelden

Online-Seminare Arbeits- und Lohnsteuerrecht_267px.png
Bloguebersichtbild_Blogstoerer_100px.png

Lesen Sie auch die Beiträge unserer Blogger:

Bleiben Sie mit den Blogs zum aktuellen lohnsteuerrechtlichen Geschehen und zu arbeitsrechtlichen Themen mit Fällen aus der Praxis immer informiert.

Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
SX_LOGIN_LAYER