rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Newsübersicht < Newsbeitrag

Elektrofahrzeuge: Steuerfreier pauschaler Auslagenersatz der Stromkosten

Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen auch zur privaten Nutzung und trägt der Arbeitnehmer die Stromkosten für dieses Fahrzeug ganz oder teilweise selbst, kann der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten erstatten (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2025, das Stichwort „Elektrofahrzeuge“ unter Nr. 1 Buchstabe d).

Jetzt bewerten!

Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen auch zur privaten Nutzung und trägt der Arbeitnehmer die Stromkosten für dieses Fahrzeug ganz oder teilweise selbst, kann der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten erstatten (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2025, das Stichwort „Elektrofahrzeuge“ unter Nr. 1 Buchstabe d). Um das Verfahren zu vereinfachen, sind für diesen steuer- und sozialversicherungsfreien Auslagenersatz folgende monatlichen Pauschalen zugelassen worden:

Bei einer zusätzlichen Lademöglichkeit für das Fahrzeug beim Arbeitgeber

• für Elektrofahrzeuge 30 € monatlich
• für Hybridelektrofahrzeuge 15 € monatlich

Eine zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber ist u.a. dann nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer nicht berechtigt ist, die an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers vorhandenen Ladevorrichtungen für das Aufladen des Firmenwagens zu nutzen. In diesem Fall gelten für den steuer- und sozialversicherungsfreien Auslagenersatz folgende monatliche Pauschalen:

Ohne zusätzliche Lademöglichkeit für das Fahrzeug beim Arbeitgeber

• für Elektrofahrzeuge 70 € monatlich
• für Hybridelektrofahrzeuge 35 € monatlich

(BMF-Schreiben vom 29.9.2020, Bundessteuerblatt Teil I S. 972, Randnummer 24)

 

18469-HJR-Website2023-04-RZ-Newsletter.webp

Beste Antworten.

Newsletter Arbeits- und Lohnsteuerrecht

Erhalten Sie regelmäßig Informationen zu den aktuellen Entwicklungen im Arbeits- und Lohnsteuerrecht sowie Empfehlungen zu neuen Produkten und Webinaren. Jetzt kostenlos anmelden und von den aktuellen Angeboten und Beiträgen profitieren.

Quiz Lohnsteuerrecht

Jeden Monat stellen wir Ihnen spannende Fragen zum Lohnsteuerrecht. Sie testen Ihr Fachwissen und lesen gleich die richtigen Lösungen. So können Sie spielend Ihr Lohnsteuer-Wissen erweitern und sind bei aktuellen Rechtsänderungen stets auf dem neuesten Stand.

Einfach mitspielen

Für mehr Wissen. rehm begleitet Sie durch das Lohnsteuerjahr zu den wichtigsten Änderungen.

Im Bereich Entgeltabrechnung bietet der rehm Campus ein breites Spektrum an praxisorientierten Fortbildungen – von den Grundlagen der Lohnsteuer und Sozialversicherung bis hin zu aktuellen Entwicklungen und spezifischen Fragen der Abrechnungspraxis.

Neben den bekannten Live-Webinaren gibt es auch Online-Trainings und Video-Tutorials. Die Webinare sind einzeln buchbar und im Lexikon für das Lohnbüro PLUS im Preis inklusive.

Jetzt informieren >

rehm Campus_Bildschirm_Fortbildungen_267px.png
Bloguebersichtbild_Blogstoerer_100px.png

Lesen Sie auch die Beiträge unserer Blogger:

Bleiben Sie mit den Blogs zum aktuellen lohnsteuerrechtlichen Geschehen und zu arbeitsrechtlichen Themen mit Fällen aus der Praxis immer informiert.

Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
SX_LOGIN_LAYER