Firmenwagen zur privaten Nutzung: Leerfahrten des Fahrers
Kann der Fahrer den Firmenwagen – nachdem er den nutzungsberechtigten Arbeitnehmer Zuhause abgesetzt hat – zu seiner eigenen Wohnung mitnehmen, handelt es sich bei diesen Alleinfahrten des Fahrers zwischen der Wohnung des nutzungsberechtigten Arbeitnehmers und seiner eigenen Wohnung um sog. Leerfahrten, die der dienstlichen Kraftfahrzeugnutzung zuzurechnen sind. Ein geldwerter Vorteil entsteht also hinsichtlich dieser Fahrten nicht.
(H 8.1 (9-10) „Leerhaften“ LStH)
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