rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Geringfügige Beschäftigung: Änderung des Umlagesatzes U 1

Jetzt bewerten!

Im Aufwendungsausgleichsgesetz ist die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und beim Mutterschutz geregelt. Die für die Durchführung des Erstattungsverfahrens erforderlichen Mittel werden durch Umlagen von den am Ausgleichsverfahren beteiligten Arbeitgebern aufgebracht, und zwar durch die Umlage U 1 (= Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) und Umlage U 2 (= Mutterschutz).

Die Minijob-Zentrale hat den Umlagesatz U 1 zum 1.1.2017 von 1,00% auf 0,90% herabgesetzt. Der Umlagesatz U 2 beträgt unverändert 0,30%. Im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2017, ist der neue Umlagesatz U 1 von 0,90% in den Beispielen bei den Stichwörtern „Geringfügige Beschäftigung“, Hausgehilfin“ und Pauschalierung der Lohnsteuer bei Aushilfskräften und Teilzeitbeschäftigten“ bereits berücksichtigt worden.

 

Ausführliche und ergänzende Informationen zum Thema finden Sie in unserem Lexikon Lohnbüro. Die Online-Lösung können Sie sofort kostenlos für 30 Minuten testen.

 

 

0 Kommentare zu diesem Beitrag
Banner LexLohn 2024_355x280px_Produkte Beton.png
banner-arbeits-und-lohnsteuerrecht.png
Banner Quizwelt_min.jpg
Lohnsteuerrecht.png
SX_LOGIN_LAYER