Geringfügige Beschäftigung: Änderung des Umlagesatzes U 1
Die Minijob-Zentrale hat den Umlagesatz U 1 zum 1.1.2017 von 1,00% auf 0,90% herabgesetzt. Der Umlagesatz U 2 beträgt unverändert 0,30%. Im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2017, ist der neue Umlagesatz U 1 von 0,90% in den Beispielen bei den Stichwörtern „Geringfügige Beschäftigung“, Hausgehilfin“ und Pauschalierung der Lohnsteuer bei Aushilfskräften und Teilzeitbeschäftigten“ bereits berücksichtigt worden.
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