Geringfügige Beschäftigung: Keine Anhebung der 450-€-Grenze in Sicht
Die Fraktion der FDP hat kritisiert, dass die Höchstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigung (sog. Minijobs) entgegen der allgemeinen Lohnentwicklung seit der letzten Anpassung im Jahr 2013 unverändert geblieben seien. Mit jeder Anpassung des Mindestlohns reduzierten sich so die Stundenzahlen, die ein Beschäftigter im Rahmen eines Minijobs arbeiten dürfe. Die bisher unflexibel ausgestaltete Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung sollte daher nach Meinung der FDP-Fraktion dynamisiert und an die Entwicklung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt werden. Sie hat daher eine Festlegung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns gefordert (2019 = 60 x 9,19 € = 551,40 € monatlich).
Der zuständige Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat den Vorschlag abgelehnt. Die Regierungsparteien sprechen sich für mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und gegen eine Ausdehnung des Niedriglohnsektors aus, auch wenn sie eine moderate Erhöhung der Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigung nicht gänzlich ausschließen.
(Bundestags-Drucksache 19/8375 vom 14.3.2019)



