Gesetzgebung: Geplante Steuerentlastung 2017/2018
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Anhebung des Grundfreibetrags von derzeit 8652 € auf 8820 € im Jahr 2017 und 9000 € im Jahr 2018,
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Ausgleich der sog. „kalten Progression“ durch Erhöhung der Tarifeckwerte in 2017 um 0,73% und 2018 um 1,65%. Dies entspricht jeweils der geschätzten Inflationsrate für das Vorjahr,
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Anhebung des Kindergeldes von derzeit 190 € (1. und 2. Kind), 196 € (3. Kind) und 221 € (3. und 4. Kind) um jeweils 2 € monatlich in den Jahren 2017 und 2018,
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Anhebung des Kinderfreibetrags von derzeit 4608 € auf 4716 € im Jahr 2017 und 4788 € im Jahr 2018,
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Anhebung des Kinderzuschlags zum 1.1.2017 um 10 € monatlich auf 170 € je Kind,
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Anhebung des als außergewöhnliche Belastungen abziehbaren Unterhaltshöchstbetrags entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags von derzeit 8652 € auf 8820 € im Jahr 2017 und 9000 € im Jahr 2018.
Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzgebungsverfahren allerdings noch zustimmen. Nach dem derzeitigen Zeitplan soll dies bis Mitte Dezember 2016 geschehen.
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