Welche Voraussetzungen gelten für die Berücksichtigung der sog. Home-Office-Pauschale?
Die Berücksichtigung der sog. Home-Office-Pauschale von 6 € täglich für maximal 210 Tage als Werbungskosten setzt bei einem Arbeitnehmer voraus, dass
-
die berufliche Tätigkeit zeitlich überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird (= Variante 1) oder
-
für die in der häuslichen Wohnung ausgeübten beruflichen Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (= Variante 2).
Vgl. zur Home-Office-Pauschale auch die Erläuterungen und Beispiele im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2025, unter dem Stichwort „Home-Office“ unter Nr. 6.
Bei Tätigkeiten, die zwar in Zusammenhang mit der eigentlichen beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers stehen, jedoch für den jeweils ausgeübten Beruf nicht charakteristisch, sondern vorwiegend organisatorischer Natur sind, kommt ein Abzug der Home-Office-Pauschale nicht in Betracht. Hierzu rechnen Tätigkeiten, die nicht zum typischen Berufsbild gehören und zeitlich nur von untergeordneter Bedeutung sind (z.B. Fertigung von Stundenaufzeichnungen, Abruf von Dienstplänen vor Schichtbeginn, „reine“ Rufbereitschaft).
(§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG)

Beste Antworten.
Newsletter Arbeits- und Lohnsteuerrecht
Erhalten Sie regelmäßig Informationen zu den aktuellen Entwicklungen im Arbeits- und Lohnsteuerrecht sowie Empfehlungen zu neuen Produkten und Webinaren. Jetzt kostenlos anmelden und von den aktuellen Angeboten und Beiträgen profitieren.
Quiz Lohnsteuerrecht
Jeden Monat stellen wir Ihnen spannende Fragen zum Lohnsteuerrecht. Sie testen Ihr Fachwissen und lesen gleich die richtigen Lösungen. So können Sie spielend Ihr Lohnsteuer-Wissen erweitern und sind bei aktuellen Rechtsänderungen stets auf dem neuesten Stand.
Für mehr Wissen. rehm begleitet Sie durch das Lohnsteuerjahr zu den wichtigsten Änderungen.
Im Bereich Entgeltabrechnung bietet der rehm Campus ein breites Spektrum an praxisorientierten Fortbildungen – von den Grundlagen der Lohnsteuer und Sozialversicherung bis hin zu aktuellen Entwicklungen und spezifischen Fragen der Abrechnungspraxis.
Neben den bekannten Live-Webinaren gibt es auch Online-Trainings, Video-Tutorials und das eLearning-Paket Entgeltabrechnung. Die Webinare sind einzeln buchbar und im Lexikon für das Lohnbüro PLUS im Preis inklusive.


Lesen Sie auch die Beiträge unserer Blogger:
Bleiben Sie mit den Blogs zum aktuellen lohnsteuerrechtlichen Geschehen und zu arbeitsrechtlichen Themen mit Fällen aus der Praxis immer informiert.