Kaufkraftausgleich: Gesamtübersicht zum 1.1.2019
Das Bundesministerium der Finanzen hat die ab 1.1.2019 geltende Gesamtübersicht zum Kaufkraftausgleich veröffentlicht (vgl. hierzu auch den Hinweis im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2019, beim Stichwort „Kaufkraftausgleich“ unter Nr. 3). Bei folgenden Ländern bzw. Städten ergeben sich zum 1.1.2019 Änderungen beim prozentualen Kaufkraftzuschlag (zur Umrechnung des Zuschlagsatzes in einen Abschlagssatz vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2019, die Ausführungen und das Beispiel beim Stichwort „Kaufkraftzuschlag unter Nr. 4): Taiwan 0% und USA: Atlanta 5%, Chicago 5%, Los Angeles 5% sowie New York 10%.
(BMF-Schreiben vom 14.1.2019, BStBl. I S. 59)
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