Kinderbetreuungskosten: Anrechnung steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse
Ebenso wie der Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit setzt auch der Sonderausgabenabzug eine wirtschaftliche Belastung des Arbeitnehmers voraus. Die Kinderbetreuungskosten des Arbeitnehmers sind daher vor Anwendung der Drittelregelung um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Betreuung des Kindes zu kürzen; vgl. zu den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen das Stichwort „Kindergartenzuschüsse“ im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2017.
(Fachinformation der Finanzbehörde Hamburg vom 18.1.2017 S 2221 – 2016/013 – 52)
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