Kinderbetreuungskosten: Internat begünstigt, Ferienlager nicht
Zu den zu 2/3 als Sonderausgaben abziehbaren Kinderbetreuungskosten gehören auch die Aufwendungen für die Unterbringung des Kindes in einem Internat. Die Personensorge umfasst nämlich das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Nicht abziehbar sind hingegen die Kosten für den Aufenthalt in einem Ferienlager, da es sich hierbei um eine Freizeitbetätigung handelt.
(§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG)
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