Umzugskosten: Rückwirkende Erhöhung der pauschalen Beträge
Die höchstmögliche Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen beträgt bei Beendigung des Umzugs ab 1.3.2016 für Ledige 746 € und für Verheiratete/Lebenspartnerschaften 1493 €. Für Kinder und andere Personen, die zur häuslichen Gemeinschaft gehören, beträgt der Erhöhungsbetrag seit 1.3.2016 329 €.
Der maßgebende Höchstbetrag für einen umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht des Kindes beträgt seit 1.3.2016 1882 €.
Hinweis: Die nächste betragsmäßige Anpassung der vorstehenden Beträge wird zum 1.2.2017 vorgenommen.
(BMF-Schreiben vom 18.10.2016 IV C 5 – S 2353/16/10005; DOK 2016/0892361)
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