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Umzugskosten: Rückwirkende Erhöhung der pauschalen Beträge

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Aufgrund der rückwirkenden Besoldungsanpassung im öffentlichen Dienst (Bundesbeamter) hat die Finanzverwaltung für den steuerfreien Arbeitgeberersatz bzw. den Werbungskostenabzug rückwirkend zum 1.3.2016 die Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen und den Höchstbetrag für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht des Kindes erhöht.

Die höchstmögliche Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen beträgt bei Beendigung des Umzugs ab 1.3.2016 für Ledige 746 € und für Verheiratete/Lebenspartnerschaften 1493 €. Für Kinder und andere Personen, die zur häuslichen Gemeinschaft gehören, beträgt der Erhöhungsbetrag seit 1.3.2016  329 €.

Der maßgebende Höchstbetrag für einen umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht des Kindes beträgt seit 1.3.2016  1882 €.

Hinweis: Die nächste betragsmäßige Anpassung der vorstehenden Beträge wird zum 1.2.2017 vorgenommen.

(BMF-Schreiben vom 18.10.2016  IV C 5 – S 2353/16/10005; DOK 2016/0892361)

 

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