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Initiativen für Wachstum

Nach langen Verhandlungen hat sich die Ampel-Koalition auf einen Haushalt samt einer „Wachstumsinitiative“ für das kommende Jahr geeinigt. Beides soll am 17. Juli im Kabinett beschlossen werden. Zu den Prioritäten des Haushalts sollen auch steuerliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie wirtschaftliches Wachstum gehören. Mit der Wachstumsinitiative sollen der Wirtschaft sofort Impulse für mehr wirtschaftliche Dynamik gegeben werden, um den Wirtschaftsstandort Deutschland voranzubringen und dessen Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu verbessern.1 Dabei hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die in diesem Paket enthaltenen Maßnahmen schnell umsetzen und bittet den Deutschen Bundestag und den Bundesrat, erforderlichen Gesetzgebungsbedarf zeitnah zu beschließen, um eine schnelle Wirksamkeit der avisierten Maßnahmen zu gewährleisten.

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Liebe Leserin, lieber Leser,

lassen Sie uns einen Blick darauf werfen, mit welchen steuerlichen Maßnahmen im Lohnbereich die gesetzten Ziele erreicht werden sollen, was sich also konkret hinter der Wachstumsinitiative verbirgt.

Kalte Progression:

Um inflationsbedingte Mehrbelastungen zu vermeiden sollen die Tarifeckwerte auch für 2025 und 2026 verschoben werden. Dieses Vorhaben wurde bereits wenige Tage nach Veröffentlichung des 31-seitigen Papiers in die Hand genommen: die regelmäßig im Raum stehenden Maßnahmen zur Vermeidung der kalten Progression haben bereits ihren Weg in ein Gesetzgebungsverfahren gefunden. So wurde inzwischen ein Referentenentwurf für ein zweites Jahressteuergesetz 2024 veröffentlicht („JStG 2024 II“ - Stand 10.07.2024)2, der bereits an diverse Verbände zur Stellungnahme übersandt wurde. Der Grundfreibetrag soll danach ab 2025 um 300 Euro auf 12.084 Euro, ab 2026 dann auf 12.336 Euro steigen. Angepasst werden sollen zudem die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für 2025 und ab 2026 sowie die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag. Der Kinderfreibetrag soll auf 6.672 Euro (2025) bzw. 6.828 Euro (2026), das Kindergeld um 5 Euro monatlich auf 255 Euro (2025) steigen. Änderungen könnten sich allerdings noch aufgrund des 15. Existenzminimusbericht ergeben, der im Herbst erwartet wird. Ab 2026 soll das Kindergeld unmittelbar an die Freibeträge gekoppelt und damit regelmäßig entsprechend der prozentualen Entwicklung der Freibeträge angepasst werden.

Dienstwagenbesteuerung bei Elektrofahrzeugen:

Erneut soll der „Deckel“ für Elektrofahrzeuge angehoben werden. Aktuell profitieren Elektrofahrzeuge von der günstigen 1/4 -Regelung, wenn deren Bruttolistenpreis 70.000 Euro nicht übersteigt. Diese Grenze wurde bereits mit dem Wachstumschancengesetz zum 01.01.2024 von zuvor 60.000 Euro angehoben und soll nun erneut angepasst werden, dann auf 95.000 Euro. Hier ist Vorsicht geboten: Während es bei der Privatnutzung durch den Unternehmer auf das Erwerbsdatum ankommt, ist es bei Überlassung an den Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung maßgebend, wann der Arbeitgeber das Fahrzeug erstmals einem Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassen hat. Ein Fahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 65.000 Euro, das bereits 2023 zur Privatnutzung überlassen wurde, übersteigt die Kappungsgrenze von 60.000 Euro im Jahr 2023 und fällt folglich weder in 2023 noch in späteren Jahren unter die 1/4-Regelung, unabhängig von der zwischenzeitlichen Anhebung der Grenze.

Darüber hinaus ist vorgesehen, die Regelung auf Fahrzeuge, die ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden, auszudehnen.

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Überstundenzuschläge:

Um flexiblere Arbeitsmodelle zu ermöglichen und Mehrarbeit angemessen zu honorieren sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuer- und beitragsfrei gestellt werden. Als Vollzeitarbeit gilt dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden. Außerdem sollen steuerliche Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten geschaffen werden. Zahlt der Arbeitgeber für die Ausweitung der Arbeitszeit eine Prämie, soll diese Prämie steuerlich begünstigt werden.

Die Maßnahmen sind dem Umstand geschuldet, dass in den kommenden Jahren mit einem erheblichen Rückgang von Arbeitskräften gerechnet werden muss. Daher braucht es Arbeitsanreize.

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Rentenaufschubprämie:

Dem gleichen Ziel – die Erwerbstätigkeit attraktiver zu gestalten und damit Arbeitskräfte zu gewinnen – dient eine Regelung, die sich an ältere Beschäftigte richtet. Wer trotz Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, soll neben der Möglichkeit, für das Aufschieben des Renteneintritts monatliche Zuschläge auf die künftige Rente zu bekommen, auch eine Rentenaufschubprämie in Form einer Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlung wählen können. Diese Rentenaufschubprämie soll abgabenfrei sein.

Frauenerwerbstätigkeit stärken:

Einen Beitrag zu mehr Frauenerwerbstätigkeit soll die Überführung der Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV leisten, die nun (endlich) verwirklicht werden soll. Das Papier stellt hier noch die Prüfung in Aussicht, wie dessen Umsetzung möglichst zeitnah und deutlich schneller als bis zum bisher avisierten Jahr 2030 erfolgen kann. Tatsächlich findet sich das Vorhaben bereits in dem frischen Entwurf des JStG 2024 II wieder, allerdings mit keiner anderen Umsetzungsfrist als zum 1. Januar 2030.

Damit wird zum einen ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, zum anderen kommt die Bundesregierung zugleich einer Aufforderung des Bundestags aus den Beratungen zum WC-Gesetz nach3, zwar nicht wie gefordert im nächsten Jahressteuergesetz, zumindest aber in einem Jahressteuergesetz desselben Jahres.

„Steuerrabatt“ Fachkräfte aus dem Ausland:

Um Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen, soll für diese die Arbeit in Deutschland attraktiver werden. Als steuerlichen Bonus könnten neu zugewanderte Fachkräfte in den ersten drei Jahren 30, 20 und 10 Prozent vom Bruttolohn (mit Ober- und Untergrenze) steuerfrei erhalten. Nach 5 Jahren soll diese Regelung evaluiert werden.

Ein ganzes Bündel an Plänen, zum Großteil mit dem Ziel, den Arbeitsmarkt „zu beleben“ und die Fachkräftelücke zu schließen. Warten wir´s mal ab, was, wann und wie es kommt!

Und damit verabschiede ich mich und grüße Sie ganz herzlich,

Ihre Ramona Dietmair

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