In unseren spannenden Webinaren erläutern Expertinnen und Experten, was sich im Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht ändert und was das für Ihre Arbeit bedeutet. Sie können Fragen zur Lohn- und Gehaltsabrechung sowie Sozialversicherung stellen und erhalten ausführliche Unterlagen, eine Aufzeichnung ist später verfügbar. Die Online-Seminare sind einzeln buchbar. Im Lexikon Lohnbüro PLUS sind alle Webinare 2023 im Preis inklusive, eine Extra-Anmeldung ist nicht nötig.
Auch 2023 sind wir stets an Ihrer Seite – mit informativen Webinaren, Aktualisierungen, Journalen und Newslettern rund um Lohnsteuerrecht und Sozialversicherung.
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Unser Blogautor Matthias Janitzky ist Lohnsteuerreferent der Oberfinanzdirektion NRW und beleuchtet regelmäßig Rechtsänderungen und Hintergründe auf informative Weise – und immer mit einem Augenzwinkern.
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Bei unserem Lohnsteuer-Quiz stellen wir Ihnen jeden Monat spannende Fragen zum Lohnsteuerrecht. Sie testen Ihr Fachwissen und lesen gleich die richtigen Lösungen. So können Sie spielend Ihr Lohnsteuer-Wissen erweitern und sind bei aktuellen Rechtsänderungen stets auf dem neuesten Stand.
Wir informieren Sie regelmäßig zu aktuellen Themen rund ums Arbeits- und Lohnsteuerrecht, stellen Gesetzesvorhaben vor und geben wertvolle Tipps für Ihre tägliche Praxis in der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Mit unseren Newsbeiträgen halten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen und Gesetzesänderungen im Lohnsteuerrecht auf dem Laufenden. Schauen Sie einfach online vorbei!
Bei „Vergütungen“ an Gesellschafter-Geschäftsführer stellt sich die Frage, ob es sich um Arbeitslohn oder verdeckte Gewinnausschüttungen handelt. Der Angemessenheitsprüfung kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu.
Weiterlesen...Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf zum sog. Wachstumschancengesetz bekannt gegeben.
Weiterlesen...Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung, wird der sich hierfür ergebende geldwerte Vorteil für die Privatnutzung und die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte regelmäßig nach der monatlichen 1%-/0,03%-Bruttolistenpreisregelung und nicht nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt.
Weiterlesen...Im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2023, ist beim Stichwort „Wohnungsüberlassung“ unter Nr. 8 Buchstabe a erläutert, wie in diesen Fällen die unentgeltliche oder verbilligte Heizung zu bewerten ist.
Weiterlesen...Der Bundesrat hat Mitte Juni 2023 dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz zugestimmt, sodass das Gesetz zum 1.7.2023 in Kraft getreten ist. Für die Praxis von Bedeutung sind insbesondere die neuen Beitragssätze für Versicherte mit und ohne Kinder sowie die sich hieraus ergebenden Folgerungen für den steuer- und beitragsfreien Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung. Wegen der Einzelheiten wird auf Nr. 4 des Newsletterservices des Lexikons für das Lohnbüro für den Monat Mai 2023 verwiesen.
Weiterlesen...Viele Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern einen Zuschuss zum Deutschlandticket („49-Euro-Ticket“). Aus lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht gilt für diesen Zuschuss Folgendes.
Weiterlesen...In meinen Blog-Beiträgen zu den Referentenentwürfen des sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz“1 und des sog. Wachstumschancengesetz2, bin ich auf die dortigen Neuerungen oder Anpassungen im Einkommensteuergesetz in Bezug auf die Lohnsteuer eingegangen. Nun sind die Gesetzentwürfe vom Bundeskabinett überarbeitet und beschlossen worden.
Weiterlesen...Ein Firmenjubiläum ist immer ein Anlass zum Feiern, gleich, ob ein Unternehmen sein 5-jähriges oder 50-jähriges Bestehen feiert. Zu einer solchen Feier lädt man gerne Gäste ein, die eigenen Beschäftigten, ggfs. Mitarbeiter aus Konzernunternehmen aber auch Geschäftsfreunde. Nach der Feier steht das Aufräumen an, dazu gehört in dem Fall auch der steuerliche Umgang mit den Kosten der Feier. Und das leider nicht nur aus lohnsteuerlicher Sicht.
Weiterlesen...Handgelder für die Unterzeichnung von Arbeitsverträgen sind in der Fußballwelt nicht unüblich. Wenn sie gezahlt werden, dann in der Regel an ablösefreie Profifußballspieler, um diese zu einem Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem neuen Verein zu motivieren. Das FG München hatte kürzlich zur Frage der Abschreibung von entsprechenden Handgeldzahlungen zu entscheiden und kam zu dem Ergebnis, dass es sich um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben handelt. Dies auch deshalb, weil nach Ansicht des Senats das Handgeld die Funktion eines vorab bezahlten Gehalts hat, dem als Gegenleistung die Vertragsunterzeichnung seitens des Spielers gegenübersteht. Solche Motivationszahlungen führen– unabhängig von der Begrifflichkeit und der Bilanzierung solcher Zahlungen im zahlenden Unternehmen – beim Arbeitnehmer immer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Ob eine solche Zahlung nun vor oder nach der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag gezahlt wird, macht für die Lohnversteuerung keinen Unterschied. Aufgrund vieler offener Stellen und fehlenden Auszubildenden in den Unternehmen, finden sich entsprechende Zahlungen in unterschiedlicher Ausprägungaber auch immer häufiger im realen Arbeitsleben.
Weiterlesen...Mitte Juli veröffentlichte das BMF auf seiner Internetseite den Referentenentwurf des sog. Wachstumschancengesetzes.Kern dieses Entwurfs ist sicherlich der Komplex um steuerliche Bestimmungen zur Förderung von Investitionen in den Klimaschutz durch Unternehmen. Gleichwohl enthält der Entwurf auch Anpassungen mit lohnsteuerrechtlichem Bezug.
Weiterlesen...Lieber Feste feiern, als feste trinken! Den Leitspruch hat mir seinerzeit mein Ausbilder mit auf den Weg in meine erste Betriebsfeier gegeben. Übersetzt heißt das: Feier, aber betrink dich niemals auf einer Betriebsveranstaltung. Das war zwar keine Vorgabe, aber ein gut gemeinter Ratschlag, wie man – auch wenn es manchmal schwer fällt – ohne größere Komplikationen auch die turbulenteste Betriebsfeier übersteht! Lohnsteuerlich gesehen gibt es klare Vorgaben, wie mit Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung umzugehen ist1. Im Zusammenhang mit einem nicht rechtskräftigen Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen2 (LSG) kam aber jetzt ein wenig „Unruhe“ in der Praxis auf. Streitig ist hier der Zeitpunkt, bis wann eine lohnsteuerpflichtige Betriebsveranstaltung pauschal versteuert werden muss, damit die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung greift. Denn die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitslohns aus Anlass von Betriebsveranstaltungen hängt nach dem Urteil des LSG, von der lohnsteuerrechtlichen Behandlung ab.
Weiterlesen...Egal ob man Essen gehen möchte und das Restaurant wegen Personalmangel geschlossen hat, auf Termine mit Handwerkern warten muss, weil für die anstehende Reparatur oder Renovierung mangels Personal kein Termin frei ist oder in den Alten- und Pflegeheimen Pflegekräfte fehlen, das Thema Personal- bzw. Fachkräftemangel begegnet einem alltäglich. Mit dem auf dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personal alleine ist das Problem offenbar nicht zu lösen. So wirbt die Bundesregierung selbst auch seit längerem verstärkt um qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland1. Bürokratische Hürden bei der Einwanderung abbauen und bei der Erlangung einer Arbeitserlaubnis helfen, soll insbesondere ein vor kurzem vom Deutschen Bundestag beschlossenes Fachkräfteeinwanderungsgesetz2.
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