Datenschutzrecht – aktuell informiert
06.11.2025
Aus dem 34. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat am 28. Oktober 2025 seinen 34. Tätigkeitsbericht 2024 veröffentlicht. Neben dem Grundsatzthema „Datenschutz und Entbürokratisierung“ kommen etwa die Bekanntgabe von Spenden in öffentlicher Gemeinderatssitzung, der Vollzug der Mitteilungsverordnung bei Sozialleistungsträgern, die Videoüberwachung bei kritischen Infrastruktureinrichtungen, Auskunftsbegehren zu einem sog. „Abschleppkatalog“ oder das Problemfeld „Hackerangriffe“ zur Sprache. Hier ein Überblick zu diesen und noch vielen weiteren Themen aus dem Tätigkeitsbericht.
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03.06.2025
Durch eine ganze Reihe von Entscheidungen, die in den letzten zwei Jahren ergangen sind, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Position betroffener Personen, die ihr Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO geltend machen, wesentlich gestärkt. Öffentliche Stellen tun gut daran, sich darauf einzustellen, um Fehler beim Umgang mit Auskunftsverlangen zu vermeiden. Sonst drohen Streitigkeiten oder gar gerichtliche Verfahren wegen unterlassener oder unzureichender Auskunftserteilung. Dieser Newsletter informiert über wesentliche Eckpunkte.
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01.04.2025
Der EuGH hat sich in einem Urteil vom 19.12.2024 intensiv mit dem Datenschutz durch Kollektivvereinbarungen befasst. Nach Art. 88 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können die Mitgliedstaaten durch Rechtsvorschriften oder durch Kollektivvereinbarungen spezifischere Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz vorsehen. Zu den Kollektivvereinbarungen gehören (neben Tarifverträgen) Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Der EuGH hat Grenzen aufgezeigt, die unbedingt zu beachten sind.
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10.12.2024
Eine gute Videoüberwachungsanlage kostet einiges an Geld; über ihren Nutzen lässt sich meist streiten. Gerade im kommunalen Bereich sind solche Einrichtungen beliebt; der Umfang der Überwachungsmaßnahmen steht mitunter in keinem Verhältnis zu den Bedrohungen, denen begegnet werden soll. Der Landesgesetzgeber hat aus gutem Grund keine „Generalklausel“ für Videoüberwachungen eingeführt, sondern spezifische Befugnisnormen bereitgestellt, die auf ortsgebundene (Sonder-)Risiken reagieren. Zu diesen Normen gehören neben Art. 24 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), der Videoüberwachungen zum Schutz von öffentlichen Einrichtungen und ihren Benutzern vorsieht und Gegenstand dieses Beitrags ist, auch Vorgaben für entsprechende Maßnahmen von Polizei- oder Justizvollzugsbehörden. Die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit und schließlich das Bundesverwaltungsgericht hatten jüngst Gelegenheit, sich eingehend mit einer Videoüberwachung im Passauer Klostergarten zu befassen. Die Stadt Passau verteidigte die aufwändige Überwachungsmaßnahme gegen einen Bürger bis in die letzte Instanz. Erfolg hatte sie dabei nicht.
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07.10.2024
Aus dem 33. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
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11.07.2024
Mit Aufnahmen von Fotodrohnen lassen sich detailgenaue dreidimensionale Darstellungen der Situation auf bebauten Grundstücken gewinnen. Das kann nicht nur bei der Erhebung von Herstellungsbeiträgen für öffentliche Entwässerungsanlagen von Nutzen sein. Allerdings gibt es für Drohneneinsätze mit abgabenrechtlicher Zielsetzung gegenwärtig keine Rechtsgrundlage. Der Beitrag stellt die aktuelle Judikatur der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu diesem Thema vor. Er erläutert praktische Konsequenzen und zeigt gesetzgeberische Handlungsmöglichkeiten auf.
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