Eignungsdiagnostische Norm DIN 33430 vor dem Durchbruch?
Liebe Leserinnen und Leser,
am 1. Oktober wird im Plenum des Landtags Nordrhein-Westfalen der Antrag „Personalgewinnung des Landes Nordrhein-Westfalen muss der gesellschaftlichen Vielfalt gerecht werden“ (Drucksache 16/6855 vom 23.9.14) der CDU-Landtagsfraktion diskutiert.
Im Antrag wird zuerst die zunehmend schwieriger werdende Lage im Bereich der Personalgewinnung beschrieben. Als Zielgruppen des Personalmarketings seien vermehrt Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Frauen und ältere Arbeitnehmer in den Fokus zu rücken. Kritisch wird die Maßnahme „Anonymisierte Bewerbungen“ betrachtet. Es wird auf Erkenntnisse aus einhundert Jahren wissenschaftlicher Forschung hingewiesen, die in die Formulierung der eignungsdiagnostischen Norm DIN 33430 eingeflossen sind. Zudem wird auf die Bedeutung einer systematischen Personaleinführung, einer koordinierten Personalwerbung und von interkulturellen Kompetenzen hingewiesen.
Von der CDU-Fraktion wird unter anderem gefordert, dass ...
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... bei Eignungsbeurteilungen in der Landesverwaltung die DIN-Norm 33430 anzuwenden ist,
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... diejenigen die eignungsdiagnostische Entscheidungen treffen, für diese Tätigkeit nach den Richtlinien der DIN 33430 zu qualifizieren sind,
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... Personalverantwortliche und Führungskräfte in Fragen der interkulturellen Kompetenz und Umgang mit kultureller Vielfalt zu schulen sind,
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... in Landeseinrichtungen Programme zur Personalentwicklung zu entwickeln und zu implementieren sind.
Aus meiner Sicht stellte vor allem die verpflichtende Anwendung der DIN-Norm 33430 bei Stellenbesetzungsverfahren einen grundlegenden Wandel in der Personalauswahl des öffentlichen Sektors dar. Die 2002 veröffentlichte Norm ist bislang nicht allen Verwaltungen bekannt. Zwar wird sie schon von einer Reihe von Behörden, die auf Objektivität und Qualität ihrer Stellenbesetzungsverfahren höchsten Wert legen, bei der Gestaltung und Durchführung dieser Verfahren beachtet. Eine flächendeckende Anwendung konnte aber noch nicht beobachtet werden. Der Landtag Nordrhein-Westfalen könnte dieser Norm – und damit dem allgemein akzeptierten Standard in der Eignungsdiagnostik – im öffentlichen Sektor zum Durchbruch verhelfen. Die Anwendung der DIN 33430 führt zu besseren Entscheidungen im Bereich der Personalauswahl. Halten sich die Personalauswählenden an die Vorgaben der DIN 33430, ist der Auswahlprozess objektiv und diskriminierungsfrei.
Ich bin gespannt, wie der Landtag NRW entscheidet!
Ihr
Andreas Gourmelon

