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Erste Zwischenbilanz zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz NRW

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Bericht zum 12. Symposium für Personalmanagement im öffentlichen Sektor

Liebe Leserinnen und Leser,

das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz NRW (DRModG NRW) stand im Mittelpunkt des 12. Symposiums für Personalmanagement im öffentlichen Sektor.  Die eintägige Veranstaltung fand am 31. Mai 2017 in Gelsenkirchen statt und wurde von über 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht. Die wissenschaftliche Leitung und Moderation oblag mir. Wie bei den letzten Symposien wurde die FHöV NRW bei der Planung und Organisation des Symposiums tatkräftig durch das Studieninstitut Ruhr unterstützt.

Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des DRModG NRW sollte eine erste Zwischenbilanz zu diesem Gesetz gezogen werden. Bei der Eröffnung des Symposiums erläuterte ich, dass Maßstab zur Bewertung des Gesetzes sein müsse, ob im Rahmen des DRModG die Herausforderungen des Personalmanagements wirksam bewältigt werden können. Zu diesen Herausforderungen zählen beispielsweise die Anwerbung von talentierten Nachwuchskräften, die Gestaltung treffsicherer Auswahlverfahren, die Bindung von Leistungsträgern, die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit, die Steigerung der Führungsmotivation.

Prof. Dr. Lars Michaelis, Dienstrechtsexperte an der FHöV NRW, stellte in sehr strukturierter und nachvollziehbarer Weise die Entstehungshintergründe und die wesentlichen Neuerungen des DRModG vor.

Im Anschluss erläuterte der Personalpsychologe Prof. Dr. Michael Treier (FHöV NRW) äu-ßerst fachkundig die Anforderungen an ein Behördliches Gesundheitsmanagement. Er stellte die Verantwortung der Leitung heraus und stellte fest, dass Behördliches Gesundheitsma-nagement mehr sei als gesundes Kantinenessen und Bewegung in der Mittagspause.

Dr. Jörg-Michael Günther vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW gelang es, das auf den ersten Blick trockene aber wichtige  Thema „Änderungen im Personalaktenrecht durch das DRModG“ lebhaft und Interesse erzeugend dem Publikum nahe zu bringen.

Ein besonderer Gast war Dr. Ludger Schrapper vom Ministerium für Schule und Weiterbil-dung des Landes NRW. Der ehemalige Präsident der FHöV befasste sich in seinem Vortrag mit der Novelle des Laufbahnrechts durch das DRModG NRW. Er zeigte nicht nur die Ände-rungen auf, sondern erläuterte mit hohem Fachwissen und kurzweilig Sinn und Zweck des Laufbahnrechts.

Beim Symposium für Personalmanagement ist es Tradition, über den Tellerrand zu blicken. Hierzu erläuterte der bundesweit anerkannte Fachexperte für Beamtenrecht, Dr. Maximilian Baßlsperger von der Hochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, sehr unterhalt-sam das bayerische Beamtenrecht. Es wurde deutlich, dass die bayerischen Beamtinnen und Beamten in vielerlei Hinsicht besser gestellt sind als die Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern. Von den bayerischen Beamten wird viel Leistung erwartet, im Gegenzug besoldet das Land Bayern seine Beamten erheblich besser als andere Dienstherren und bietet auch mehr Möglichkeiten für schnelle Beförderungen.

Birgit Beckermann, Dozentin für Verwaltungs- und Personalmanagement an der  FHöV NRW, erläuterte ihre Vorstellungen, wie die durch das DRModG geforderten Personalent-wicklungskonzepte realisiert werden können. Äußerst engagiert berichtete sie von vielfältigen best-practise-Beispielen und machte den Zuhörerinnen und Zuhörern Mut, sich an die Arbeit zu machen.

Fachlich souverän und mit hohem Praxisbezug ging Prof. Dr. Boris Hoffmann, Dienstrechts-experte an der FHöV NRW, auf die rechtlichen Tücken von Stellenbesetzungsverfahren ein. Der Autor zahlreicher Fachbücher erläuterte die verschiedenen Phasen eines Stellenbeset-zungsverfahrens und zeigte auf, wie diese rechtssicher gestaltet werden können.

Die Stimmung während der Veranstaltung war gut; sie wurde auch dadurch nicht getrübt, dass der Caterer deutlich zu wenig Speisen lieferte und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit noch knurrendem Magen aus der Mittagspause entlies. Die Lieferung von homöopathi-schen Essensmengen sei – so der Moderator – als Fehler des Caterers und nicht als Beginn des Behördlichen Gesundheitsmanagements an der FHöV NRW zu werten ;-)

Herzlichst

Ihr
Andreas Gourmelon

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