Beschäftigte müssen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz fortgebildet werden. Hierbei sollten Kompetenzen vermittelt werden, die die Beschäftigten befähigt, KI in der Praxis sachkundig und verantwortbar anzuwenden.
Liebe Leserin, lieber Leser,
zunehmend werden Beispiele bekannt, wie KI erfolgreich im öffentlichen Sektor eingesetzt werden kann. Donner (2024) beschreibt beispielsweise, wie eine Kreisverwaltung ein KI-basiertes Protokollierungstool und ein KI-gestütztes Automatisierungsprogramm verwendet. Dabei wird insbesondere generativer KI das Potenzial zugesprochen, den zur Aufgabenbewältigung erforderlichen Arbeitskräfteeinsatz erheblich zu reduzieren. Klier et al (2024, S. 4) beziffern das Einsparpotenzial in der Kommunal- und Steuerverwaltung mit 30 %. Damit könnten die Folgen des Personalmangels im öffentlichen Sektor deutlich gemindert werden.
KI-Kompetenzen sind notwendig
Beim Einsatz von KI ist der AI-Act zu berücksichtigen. Für das Personalmanagement ist bedeutsam, dass gemäß Art. 4 des AI-Act Personal, welches KI-Systeme nutzt, über ausreichende KI-Kenntnisse bzw. –kompetenzen verfügen muss. Welche genauen Kenntnisse und Kompetenzen sind jedoch erforderlich, um sachkundig und verantwortbar KI in der Praxis einzusetzen? Und wie können diese Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt werden?

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Was macht KI-Kompetenzen aus?
Bei der Anwendung klassischer regelgebundener Software hat sich die Personalentwicklung bislang weithin darauf konzentriert, dass die Beschäftigten die Bedienung der Software (wie z. B. Textverarbeitungssoftware) erlernen. Das ist für den Einsatz von KI nicht ausreichend. Beschäftigte benötigen für die Anwendung der KI daneben weitere technische als auch methodische, ethische und rechtliche Kompetenzen. Folgende Aspekte werden diskutiert (z. B. Wolf-Engels, 2024; Gradinger & Hammerschmid, 2024; von der Gracht, 2024):
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Kenntnis über die Funktionsweise von KI, insbesondere von maschinellem Lernen und neuronalen Netzwerken,
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Kompetenz, Vorschläge und Ergebnisse der KI ständig kritisch zu hinterfragen (um z. B. Halluzinationen zu erkennen). Hierzu sind eine hohe fachliche Kompetenz sowie analytisches Denken erforderlich,
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Kenntnis über die Entstehung von systematischen Fehleinschätzungen und Verzerrungen (Bias) in der KI; Kenntnisse über die im KI-System verwendete Datengrundlage; Kenntnisse darüber, wie Fehleinschätzungen, Verzerrungen und Diskriminierungen der KI festgestellt werden können,
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Kompetenz, die möglichen Einsatzbereiche von KI im eigenen Bereich zu identifizieren sowie Chancen und Risiken der KI zu erkennen,
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Grundkenntnisse über rechtliche Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI, wie z. B. Datenschutz, AI-Act,
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Bereitschaft, die eigene Arbeits- und Vorgehensweise zu hinterfragen und zu verändern.
Notwendig wird es sein, diese Kompetenzen im Hinblick auf verschiedene Funktionsbereiche innerhalb der Verwaltungen, wie z. B. Leitung, Führungskraft, Sachbearbeitung zu präzisieren.
Herzlichst
Andreas Gourmelon
Quellen
Gradinger, S. & Hammerschmid, G. (2024). Auf- und Ausbau von Digitalkompetenzen: „Weiterbildung muss sich auszahlen“ (Interview). PublicGovernance – Zeitschrift für öffentliches Management, Sommer 2024, S. 8–10.
Van der Gracht, H. (2024). Mit oder ohne KI: Aus- und Weiterbildung der Zukunft. PublicGovernance – Zeitschrift für öffentliches Management, Sommer 2024, S. 14–15.
Wolf-Engels, B. (2024). KI-Befähigung für die Verwaltung: Worauf kommt es an? PublicGovernance – Zeitschrift für öffentliches Management, Sommer 2024, S. 4–7.

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