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BPersVG-Wahlen in Corona-Zeiten

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Das Bundeskabinett hat Änderungen des BPersVG und der Wahlordnung beschlossen, die die Durchführung der Personalratswahlen erleichtern sollen.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Briefwahlen können allgemein angeordnet werden und zwar ausschließlich oder zusätzlich zur Stimmabgabe im Wahllokal.

  • Werden Personalratswahlen aufgrund der Corona-Krise verschoben, tritt bis maximal 31. März 2021 keine personalratslose Zeit ein. Bis dahin kann ein neuer Termin festgelegt werden.

  • Wird Briefwahl angeordnet und der Termin verschoben, bleiben alle bereits getroffenen Wahlvorbereitungen erhalten.

Was genau geregelt wird und was Wahlvorstände jetzt tun können, hat ver.di in FAQs zusammengefasst.

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