Gerechte Bezahlung von Grundschullehrkräften
Nur Lehrkräfte an Grundschulen werden nach A12 besoldet. Hier liegt der Frauenanteil bei 90 Prozent, was einer mittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts gleichkommt. Dazu sagt die GEW: "Da die Arbeit in der Grundschule als gleichwertig mit Lehrtätigkeiten an anderen Schulformen angesehen werden kann, muss auch die Bezahlung in gleicher Höhe erfolgen!“
Quelle: Pressemitteilung der GEW vom 10.11.2017
Hinweis:
In der GiP 4/2016 S. 37-42 ist zu diesem Thema der Aufsatz „Mittelbare Geschlechtsdiskriminierung bei der Besoldung von Grundschullehrkräften nach A12“ von Prof. Dr. Eva Kocher und Stefanie Porsche erschienen.
Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt


