Wichtige Informationen rund um die Personalratswahlen Bayern
Aufgaben und Befugnisse des Wahlvorstands im zeitlichen Ablauf nach seiner Bestellung/Wahl
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Erste Sitzung (Art. 23 Abs. 1 Satz 1 BayPVG; § 1 Abs. 1 Sätze 2, 3, Abs. 3)
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Bekanntgabe der Namen seiner Mitglieder und ggf. Ersatzmitglieder (§ 1 Abs. 5)
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Feststellung der Zahl der i. d. R. Beschäftigten und ihre Verteilung auf die Gruppen (§ 2 Abs. 1)
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Aufstellung des Wählerverzeichnisses getrennt nach Gruppen mit Feststellung des Anteils der Geschlechter insgesamt und in den einzelnen Gruppen (§ 2 Abs. 2)
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Berücksichtigung von Vorabstimmungen (§ 4)
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Ermittlung der Zahl der zu wählenden PR-Mitglieder und Verteilung der PR-Sitze auf die Gruppen (§ 5)
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Erlass des Wahlausschreibens (§ 6)
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Auslegung des Wählerverzeichnisses (§ 2 Abs. 3)
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Entscheidung über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis, ggf. Berichtigung des Wählerverzeichnisses (§ 3 Abs. 2)
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Aktualisierung und ggf. Berichtigung oder Ergänzung des Wählerverzeichnisses (§ 2 Abs. 2 Satz 3)
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Entgegennahme und Behandlung der Wahlvorschläge (§§ 7 bis 12)
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Rückgabe ungültiger Wahlvorschläge (§ 10 Abs. 2)
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Mängelbeseitigungsfristen für fehlerhafte, aber heilbare Wahlvorschläge (§ 10 Abs. 3 bis 5)
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Bekanntgabe des Fehlens gültiger Wahlvorschläge (§ 11)
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Vergabe von Ordnungsnummern und Bezeichnung der Wahlvorschläge (§ 12)
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Bekanntgabe der Wahlvorschläge (§ 13)
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Vorbereitung der Stimmabgabe – Druck der Stimmzettel, Wahlumschläge (nur für schriftliche Stimmabgabe), Briefwahlunterlagen, Bereitstellen von Wahlraum, Wahlurne – (§§ 14 bis 17)
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Durchführung der Stimmabgabe (Wahlhandlung) – Aufsicht (§§ 16 bis 19)
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Feststellung des Wahlergebnisses (§ 20)
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Wahlniederschrift (§ 21)
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Benachrichtigung der gewählten Bewerber (§ 22)
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Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 23)
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Einberufung und Leitung der konstituierenden Sitzung des neu gewählten PR (Art. 34 Abs. 1 BayPVG)
Wahlkalender Bayern
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Mit unserem Zeitplan zu den PR-Wahlen haben Sie alle Ereignisse und Termine übersichtlich gegliedert auf einen Blick. |



