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Zur Novelle des BPersVG

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Die Änderungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) vom 9. Juni 2021 bedeuten eine vollständige Novellierung des bisherigen Gesetzes von 1974. Somit ist es die erste Novelle seit fast 50 Jahren!

Mit dieser Novelle wurden die Vorgaben der Entscheidung des BVerfG-Urteils vom 24. Mai 1995 – 2 BvF 1/92 – für die Mitbestimmung der Personalvertretungen auch im Bund umgesetzt. Das BPersVG wurde in seinen Strukturen deutlich verändert, es wurde bereinigt und auf aktuellen rechtssprachlichen Stand gebracht.

Doch es gibt auch inhaltliche Modernisierungen:

  • Überarbeitung der Wahlrechtsvorschriften,
  • Einführung stichtagsgenauer Amtszeiten der Personalvertretungen,
  • Möglichkeit der Nutzung von Video- und Telefontechnik für die Personalratssitzungen,
  • Präzisierung bestehender Mitbestimmungstatbestände,
  • Schaffung neuer Mitbestimmungstatbestände.

Die Novelle beantwortet und entscheidet alte Rechtsfragen, zugleich tun sich auch neue Fragen auf. Dabei verwendet der Gesetzgeber in weiten Teilen die bekannten Normformulierungen aus dem früheren Recht.

Im Kommentar „Lorenzen, u.a. BPersVG“ sind bereits etliche Vorschriften neu kommentiert – bis Ende 2021 werden bereits 500 Seiten neuer Erläuterungen zur Verfügung stehen. Mit diesem Umfang ist der „Lorenzen“ die schnellste Neukommentierung auf dem Markt!

Wie gewohnt unterstützt dieses Standardwerk Wissenschaft und Praxis bei der Arbeit mit dem neuen Gesetzestext. Die praxisnahe, gründliche und unvoreingenommene Neukommentierung zeigt auf, wo auf das bisherige Recht zurückgegriffen werden kann, und erläutert, wie neues Recht anzuwenden ist.

Eine ausführliche Synopse des alten und des neuen Rechts hilft dabei, Antworten auf die auftretenden Praxisfragen zu finden. Dabei haben Sie die Wahl zwischen dem traditionellen Loseblattwerk und einer Online-Ausgabe, die auch Urteile im Volltext enthält.

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