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Artikel zum Schlagwort: Passgesetz
26.05.2020
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Ausgabe Mai 2020: Niemand darf mehrere gültige Ausweise besitzen. Davon gibt es keine Ausnahme (siehe § 4 Abs. 1 Personalausweisgesetz – PAuswG). Bei Pässen ist der Gesetzgeber etwas großzügiger. In Ausnahmefällen darf jemand auch mehr als einen Pass besitzen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller ein „berechtigtes Interesse“ an einem oder sogar an mehreren weiteren Pässen nachweist (siehe § ...
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27.04.2020
1 Kommentar
Newsletter-Doppelausgabe März/April 2020: Seit 2017 enthalten das Passgesetz und das Personalausweisgesetzes Vorgaben dafür, unter welchen Voraussetzungen Pässe und Personalausweise „abgelichtet“ werden dürfen. Manche Praktiker halten diese Regelungen für überflüssig. Auch die Aussage, hier handle es sich nur um eine Wichtigtuerei von ein paar Datenschützern, ist gelegentlich zu hören. Aktuelle ...
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