Am 15. Juni 2021 trat das novellierte BPersVG in Kraft. Mit dieser Novelle hat das Bundespersonalvertretungsgesetz eine neue Struktur erhalten, d.h. alle Paragraphen wurden neu „nummeriert“.
Der Bundestag hat am 22. April 2021 den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes verabschiedet.
Was bei der Einführung von neuen Arbeitszeitregelungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie „mitbestimmungsrechtlich“ alles so zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Blog.