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Schrittweise weitere Öffnung der Kindertagesbetreuung

Klaus Geiger, Referent für Finanzen, Organisation und digitale Verwaltung beim Bayerischen Landkreistag

20.5.2020

Der Ministerrat hat am 19.05.2020 eine weitere Öffnung der Kindertagesbetreuung beschlossen. Die Öffnung erfolgt schrittweise, um die Auswirkungen der vorherigen Veränderungen abschätzen zu können und den Einrichtungen den nötigen Vorlauf zu geben. Sie gilt ab dem 25.5.2020.

Die wesentlichen Änderungen sind:

 

1.    Ausweitung zum 25.05.2020: 

Nach der klassischen Kindertagespflege kann ab dem 25.05. auch die Großtagespflege wieder von allen Kindern besucht werden, die

  • keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder wenn seit dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen, und
  • keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.

Auch Waldkindergärten können ab dem 25.05. wieder von allen Kindern besucht werden, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Hiervon nicht umfasst sind einzelne Teilgruppen („Waldgruppen“) einer gebäudebezogenen Kindertageseinrichtung, auch wenn diese sich vor allem im Freien aufhalten.

Die Notbetreuung in den übrigen Kindertageseinrichtungen wird auf folgende Gruppen ausgeweitet:

  • Vorschulkinder dürfen ihre Kita wieder besuchen. Berechtigt sind die Kinder, die zum Schuljahr 2020/21 zur Einschulung an einer Grund- oder Förderschule tatsächlich angemeldet sind. Nicht erfasst sind Kinder, deren Anmeldung zur Einschulung zum Schuljahr 2020/2021 bereits möglich gewesen wäre, aber nicht vorgenommen wurde, zum Beispiel, weil diese zurückgestellt wurden.
  • Geschwisterkinder von Vorschulkindern und Kindern mit (drohender) Behinderung, dürfen ebenfalls wieder ihre Kita besuchen, wenn sie in der gleichen Einrichtung betreut werden. Diese Kinder werden zwar mit dem Begriff „Geschwisterkinder“ umschrieben, auf ein Verwandtschaftsverhältnis kommt es aber ausdrücklich nicht an. Entscheidend ist, dass die Kinder in einem gemeinsamen Haushalt leben.
  • Die Schulkinder, die bis zum Beginn der Pfingstferien den Unterricht vor Ort in der Schule und an diesen Tagen den Hort bzw. die Kindertageseinrichtung wieder besuchen dürfen, dürfen auch in den Pfingstferien die reguläre Kindertageseinrichtung besuchen.

 

2.    Geplante Ausweitung ab 15.06.2020:

Im nächsten Schritt der Ausweitung der Notbetreuung ist die Aufnahme von Krippenkindern, die am Übergang zum Kindergarten stehen sowie Kindern, die im Schuljahr 2021/2022 eingeschult werden sollen, vorgesehen. Dieser Schritt kommt ab dem 15.06.2020 in Frage. Parallel zum Schulbetrieb könnten zu diesem Zeitpunkt auch die Schüler der 2. und 3. Klassen an den Tagen, an denen sie den Präsenzunterricht besuchen, wieder in den Horten betreut werden. 

Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen diese Ausweitungen möglich sind, hängt von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ab.

 

3.    Weiterführende Informationen

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