Rechtssicherheit beim Enteignungsrecht jetzt auch online
Bei vielen öffentlichen Aufgaben ist der Vorhabensträger auf die Inanspruchnahme von privaten Grundstücken angewiesen. Das kann beim Bau von Straßen oder Verkehrsinfrastruktur der Fall sein, genauso wie beim Bau und Betrieb von Versorgungs- oder Entsorgungseinrichtungen oder im Zusammenhang mit der Energieversorgung.
Ist eine einvernehmliche Einigung nicht möglich und lässt sich das Vorhaben nicht anders verwirklichen, sehen verschiedene Gesetze – meist aus dem Fachplanungsrecht – deshalb die Möglichkeit der Enteignung vor. Andernfalls könnten diese für die Gesellschaft oft sehr wichtigen Vorhaben nicht verwirklicht werden.
Dieses Werk umfasst zum einen das Bayerische Gesetzes über die entschädigungspflichtige Enteignung (BayEG), eine Einführung, einen Schnelleinstieg und die Kommentierung des BayEG. Zum anderen ist eine Sammlung der für die Praxis wichtigen Enteignungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts einschließlich der Verwaltungsvorschriften enthalten.
Der Online-Kommentar Enteignungsrecht in Bayern wendet sich an:
Beschäftigte in Gemeinden, Landratsämtern und Regierungen sowie in der Anwalt- und Energiewirtschaft
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