Umfassende Erläuterungen aus dem Bayerischen Gemeindetag zum Thema der Erschließungen (also die Herstellung von Anlagen, die für eine bauliche Nutzung von Grundstücken erforderlich sind) mit den dazugehörigen Erschließungsbeiträgen. Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte sind hier gesammelt berücksichtigt. Viele Beispielsfälle helfen zusätzlich bei der Anwendung in der Praxis.
Der Anhang enthält verschiedene Satzungs-und Vertragsmuster aus dem Gemeindetag, so z.B. für einen Ablösungsvertrag oder einen Erschließungsvertrag mit den dazugehörigen Erläuterungen, was in der Praxis zusätzlich wertvolle Unterstützung bietet.
Aktuelle Entwicklungen
Auch wenn das Erschließungsbeitragsrecht seit mehr als 50 Jahren (30. Juni 1961) gilt, bleibt es in diesem Rechtsgebiet auch weiterhin unruhig. Immer wieder ändert sich auch als gefestigt geltende Rechtsprechung.
Und auch im Erschließungsvertragsrecht gibt es seit 2013 neue Regelungen. Der Erschließungsvertrag (ehemals § 124 BauGB) ist seither in den Städtebaulichen Vertrag (§ 11 BauGB) integriert. Die damit erweiterten Vertragsgestaltungsmöglichkeiten eröffnen den Gemeinden einen größeren Spielraum. Es bleibt spannend.