Behebung und Verfolgung von Lebensmittelverstößen
Anwenderhandbuch mit Praxistipps
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Das Praxishandbuch für Lebensmittelkontrolleure, Veterinäre, die Verwaltung und die Strafverfolgung wurde umfangreich novelliert. Das Werk beinhaltet u.a. folgende Schwerpunkte und neue Inhalte:
- Grundsätze und Techniken der Rechtsanwendung
- Gefahrenabwehr und Strafverfolgung mit der Zusammenarbeit von Lebensmittelüberwachungs- und Strafverfolgungsbehörden
- EU-Recht als Rahmen und nationale Bestimmungen; gerichtsfeste Überwachung nach der novellierten Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und Zusammenwirken mit nationalen Normen
- Beanstandungen und Durchsetzung von Eilmaßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Kontrollen vor Ort; vorläufige Betriebsschließungen
- Risiko- und Lebensmittelsicherheitsbewertungen mit Inverkehrbringungsverboten, Produktrücknahmen und Rückrufen
- Eigenkontrollen, HACCP und Audits; Möglichkeit von Anordnungen
- Übersicht der Lebensmittelstraftaten und Ordnungswidrigkeiten; gerichtsfeste Verfahren, Zumessung von Geldbußen und Vorteilsabschöpfung illegaler Gewinne
- Zahlreiche Musterdokumente u.a. zu Anhörungen, Bußgeldbescheiden, Anzeigen, Hygieneanordnungen, Betriebsuntersagungen, Rückrufen und zur sofortigen Vollziehung
Nachdem Raimund Wieser als langjähriger Richter am Amtsgericht dieses Handbuch bis zur sechsten Auflage verantwortet hat, führt es ab dieser Ausgabe Stephan Ludwig fort. Ludwig verfügt als Abteilungsleiter sowie Trainingskoordinator bei der Lebensmittelüberwachung über profunde Erfahrung mit der Behebung und Verfolgung von Lebensmittelverstößen.
Rezensionen von Rochus Wallau, Rechtsanwalt*
Erschienen in Heft 2/2025 der LMuR
Stephan Ludwig hat die 8. Auflage des von Wieser begründeten Werks „Behebung und Verfolgung von Lebensmittelverstößen“ vorgelegt. Gegenüber der Vorauflage1 sind etliche Anpassungen, Aktualisierungen und Erweiterungen hinzugekommen – „der Ludwig“ entwickelt sich von Auflage zu Auflage zu einem immer umfassenderen Handbuch, einem mehr und mehr unverzichtbaren praktischen Ratgeber „rund um Lebensmittelverstöße“.
Die von Ludwig mit dieser Auflage nochmals ausgebaute Ein- und Rückbindung der Instrumentarien des nationalen Rechtsvollzugs (Maßnahmen und Sanktionen) in das unionale Lebensmittelrecht ist ebenso richtig wie verdienstvoll und stellt einen deutlichen Fortschritt gegenüber den deutlich stärker auf das nationale Sanktionsrecht fokussierten, von Wieser betreuten Vorauflagen dar.
Hervorzuheben ist, dass Ludwig nun auch dem Kooperationsverhältnis von lebensmittelunternehmerischer Primärverantwortung i. S. v. Art. 17 Abs. 1 BasisVO und der behördlichen Sekundärverantwortung i. S. v. Art. 17 Abs. 2 BasisVO ein eigenständiges Kapitel (Kapitel 17) widmet. Dass das Thema „Kooperation“ inzwischen sogar die Gerichtssäle erreicht hat, macht die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshof zur Amtshaftung wg. einer öffentlichen Warnung vor Lebensmitteln sehr deutlich. Darin hat der Bundesgerichtshof aus dem normativ vorgegebenen Kooperationsverhältnis eigenständige Rechtsfolgen abgeleitet.2
Im Übrigen wurde der bewährte Gang der Darstellung beibehalten: Auf die Grundlagen der Rechtsanwendung im Lebensmittelrecht (Kapitel 1) folgt eine Übersicht über das Lebensmittelstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Kapitel 2). Das nächste, umfängliche Kapitel (3) beschreibt die lebensmittelbehördlichen Maßnahmen der Gefahrenabwehr. Das vierte Kapitel behandelt den Tatnachweis von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, das fünfte das Verfahren beim Verdacht von Straftaten und das sechste das Verwarnungsverfahren. In Kapitel sieben findet die Leserschaft die Grundregeln zur Anhörung im Straf-, Bußgeld- und Verwaltungsverfahren, Kapitel acht ist dem Thema Aktenführung und Akteneinsicht gewidmet. Kapitel neun behandelt den Erlass des Bußgeldbescheids, Kapitel zehn erläutert die Besonderheiten eines Bußgeldbescheids beim Verstoßen gegen EU-Verordnungen. Das elfte Kapitel beschreibt die Anforderungen an Bußgeldbescheide gegen Leitungsorgane von Unternehmen oder gegen diese selbst. Dann folgen die kürzeren Kapitel zwölf (GZR), dreizehn (Mitteilungen an Ausländerbehörden), vierzehn (Einsprüche) und fünfzehn (Vertretung der Verwaltungsbehörde vor dem Amtsgericht. Kapitel sechzehn zeichnet die Entwicklung vom Aktengeheimnis zur Transparenz nach, Kapitel siebzehn die Kooperation von Unternehmen und Behörden. Das letzte Kapitel (18) greift den Aspekt „Lehre und Ausbildung“ auf. Insgesamt hat das Buch nun einem Umfang von fast 550 Seiten – im Vergleich: die dritte, von Wieser betreute Auflage, umfasste exakt 294 Seiten.
Die achte Auflage kann man „in einem“ studieren - dann bekommt man einen ausgezeichneten Eindruck von dem, was „Vollzug des unionalen Lebensmittelrechts“ in Deutschland praktisch bedeutet. Das Buch kann man aber auch anlassbezogen, „im Ereignisfall“ zu Rate ziehen – dann erhält man zuverlässige Erklärungen, sachgerechte Einordnungen und die Erläuterung von Zusammenhängen. Um ein Beispiel zu nennen: Im Ludwig findet man eine praxistaugliche Checkliste (S. 230), die bei der Konkretisierung des alles andere als eingängigen Begriffs der „Lebensmittelsicherheitskultur“3 nützlich ist. Überhaupt haben die zahlreichen Musterbescheide und -schreiben für die Leserschaft einen erheblichen Mehrwert.
Dass der Autor des hier zu besprechenden Werks das nationale Recht nicht einfach als Vollzugsauftrag begreift, sondern durchaus kritisch begleitet, kann man an seinen Zweifeln zur Frage der Bestimmtheit von § 3 LMHV gut nachvollziehen (S. 66 f.). Das ist, nebenbei bemerkt, exakt diejenige kritische Distanz, die aus unionsrechtlicher Perspektive dem Vollzug von Europarecht durch nationales Recht vorgeben ist.4
Es liegt auf der Hand, dass der Verfasser dieser Zeilen dem Autor des hier zu besprechenden Werkes nicht auf allen juristischen Weggabelungen folgt, die auf der Landkarte des europäischen Lebensmittelrecht zu finden sind. Bspw. ist der Verfasser dieser Zeilen anderer Auffassung bzgl. der fehlenden Anwendbarkeit (so Ludwig, S. 429) von § 130 OWiG auf Sachverhalte, bei denen ein (externer) Subunternehmer einbezogen wird. Diese Sichtweise ist im Regelfall sicher angemessen; steht aber unter dem Vorbehalt, dass die externe Delegation damit ein einfacher Weg wäre, um sich bestimmter Verantwortung zu entziehen.5 Jedenfalls in bestimmten Konstellationen dürfte das dementsprechend anders zu bewerten sein.6
Dieses hier angeführte Beispiel betrifft freilich eine Fragestellung, bei der sich für beide Auffassungen gute Argumente finden lassen. Und auch deswegen gilt: Über die achte Auflage des Handbuchs „Behebung und Verfolgung von Lebensmittelverstößen“ von Stephan Ludwig lässt sich mehr als bloß Gutes sagen: Das Handbuch ist sehr lesenswert, von sehr hoher Praxisrelevanz und ausgesprochen gelungen: Die Lektüre lohnt sich!
1 S. hierzu Wallau, LMuR 2023, 246.
2 BGH, Urt. v. 19.12.2024 – III ZR 24/23, LMuR 2025, 104 m. Anm. Holle.
3 Ausführlich dazu King/Wallau, LMuR 2025, 89 (in diesem Heft).
4 S. ausführlich hierzu Kahl, in: Kahl/Ludwigs, Handbuch des Verwaltungsrechts II, 2021, § 37 Rn. 60 ff. m. w. N.
5 Vgl. AG Bonn, Urt. v. 10.10.2019 – 715 OWI 5/19, BeckRS 2019, 34363.
6 S. Minkhoff, in: Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 3. Aufl. 2024, OWiG § 130 Rn. 68.
Erschienen in Heft 3/2023 der LMuR
Ein Klassiker findet Fortsetzung – so könnte man abgekürzt über die nun 7. Auflage „des Wieser“ berichten, der fortan freilich unter „Ludwig/Wieser“ firmiert. Mit Stephan Ludwig hat ein versierter Praktiker aus dem Bereich der Lebensmittelüberwachung die ebenso ehren- wie anspruchsvolle Aufgabe übernommen, das Wiesersche Werk fortzuschreiben. Nehmen wir das Ergebnis vorweg: Die Lektüre dieses gut lesbaren Buchs ist für jeden, der sich mit der praktischen Durchsetzung des Lebensmittelrechts beschäftigt, auch weiterhin Pflicht!
In insgesamt 16 Kapiteln erhält der Leser einen fundierten Überblick, welche „Instrumente“ der Lebensmittelüberwachung zur Behebung oder Verfolgung von Lebensmittelverstößen zur Verfügung stehen und wie diese möglichst effektiv, pragmatisch und rechtssicher eingesetzt werden können. Gegenüber der Vorauflage ist insbesondere eine deutliche Ausweitung der Darstellung, um das Arsenal der Präventionsmaßnahmen zu notieren. Diese finden bekanntlich auf der Grundlage der „neuen“ Kontrollverordnung (EU) 2017/625 statt und die damit einhergehenden Befugnisse sind selbstverständlich reichhaltig aufbereitet (S. 65 ff.).
Ludwig flechtet von Beginn an auch aktuelle und relevante lebensmittelrechtliche Debatten ein, wie bspw. die Annahme des VGH Mannheim, dass im Rahmen von Art. 14 Abs. 2 Buchst. b) VO (EG) Nr. 178/2002 eine Kontamination „unterstellt“ werden dürfe (S. 6 ff.). Im Übrigen wird an vielen Stellen sinnenfällig, dass hier ein erfahrender Praktiker schreibt, „der schon viel gesehen hat“; ein Autor, der zu mancher Rechtsfrage daher wahrscheinlich auch eine „Geschichte mitten aus dem Leben“ parat hätte – sh. etwa die Ausführungen zu „Hausverboten“ (S. 101 ff.) oder die Beispielsanordnungen aus dem Bereich Schädlingsbekämpfung (S. 72).
Und der Autor bezieht Stellung zu bestimmten Entwicklungen, bspw. betreffend VIG-Anträge über Online-Portale (S. 415 ff.). Dass Ludwig eine eigene und begründete Meinung hat, zeigt sich nicht zuletzt auch im Hinblick auf den Dauerbrenner „unzureichende Personalausstattung“, der gleichfalls Erwähnung findet (Vorwort).
Auch wenn Ludwig an der ein oder anderen Stelle auf seiner Ansicht nach bestehende „Sanktionslücken“ hinweist (S. 43 ff.), gewinnt man anhand der Lektüre durchaus den Eindruck, dass der Werkzeugkoffer im Bereich der lebensmittelrechtlichen Rechtsdurchsetzung gut bestückt und auch alltagstauglich ist.
Dass der Autor für deren ausgewogenen Einsatz steht und keiner Rechtsdurchsetzung um jeden Preis das Wort redet, zeigt das schöne Beispiel der Nutzbarmachung von § 47 Abs. 1 OWiG für eine Art „Karenzzeit“ bei neuen Bestimmungen (S. 251).
Zum Schluss eine Anregung: Was sich der Rezensent für die 8. Auflage wünscht, ist eine stärkere Berücksichtigung von kooperativen Erledigungsformen und -möglichkeiten, die der Lebensmittelüberwachung gleichfalls zur Verfügung stehen und deren Wirksamkeit im Einzelfall über diejenigen der sog. Zwangsmaßnahmen weit hinausgehen kann1. Zwang ist zwar eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit – aber eben nicht immer das beste Mittel der Wahl2.
1 Vgl. Wallau, in: Möstl/Meyer, Lebensmittelüberwachung: Was uns Krisen lehren, 2015, S. 45 (51 f.).
2 Sh. Bosch, LMuR 2022, 383 (390).
* Der Autor ist als Geschäftsbereichtsleiter Lebensmittelrecht & Qualitätsmanagement in einem süddeutschen Handelsunternehmen tätig. Der Beitrag spiegelt seine persönliche Auffassung wieder.
Anschrift des Verfassers
Rochus Wallau
Rechtsanwalt
Oberer Taubentalweg 12a
85055 Ingolstadt
Rezension von Dr. Kerstin Kuhn, Springe
Erschienen in der Zeitschrift Rundschau für Fleischhygiene und Lebensmittelüberwachung, Ausgabe 11/20222
LM-Verstöße. Mit dieser Auflage übernimmt der Göppinger LMÜ-Leiter Stephan Ludwig das Zepter dieses Klassikers.
Durch seine Praxiserfahrung ergänzt er das Werk des langjährigen Richters Raimund Wieser hervorragend und komplettiert es für alle Fragestellungen aus dem Vollzug der Lebensmittelüberwachung, gerade im Lichte des (neuen) EU-Rechts.
Bereits das Vorwort spricht mir aus der Seele, in dem Ludwig die grundsätzliche Systematik der EU-Kontroll-VO mit einem (im redlichen Bereich) gemeinsamen Agieren von Unternehmen und Behörden im Sinne eines hohen Gesundheitsschutzniveaus be-tont.
Bereits mit den vorherigen Auflagen hatte Wieser ein umfangreiches Nachschlagewerk für die Mitarbeiter in den Veterinärämtern mit vielen Musterbescheiden geschaffen.
Nun wurde die Säule der Gefahrenabwehr ergänzt, schlichtes Verwaltungshandeln sowie andere Realakte und Anordnungen. Neu hinzugekommen sind außerdem die Bereiche RASSF, Rückrufe sowie Audits als neue Formen amtlicher Kontrolle und Eigenkontrolle. Die soge nannten Transparenz-Normen wie der § 40 (1a) LFGB runden das gut struktu-rierte, für die amtliche Lebensmittelüber-wachung sehr nützliche Handbuch ab.
Erschienen in recht. Die Zeitschrift für europäisches Lebensmittelrecht, Ausgabe 1/2023
Zu Recht wird das Buch mit dem Titel Behebung und Verfolgung von Lebensmittelverstößen als Handbuch bezeichnet. Nicht nur Lebensmittelkontrolleure, Veterinäre, die Verwaltung und die Strafverfolgung, sondern auch die Lebensmittelwirtschaft finden hier für den Alltag einen hervorragenden Begleiter. Allein die Tatsache, dass das Werk in siebter Auflage erschienen ist, zeigt den nach wie vor anhaltenden aktuellen Bedarf. Aus der Feder von Stephan Ludwig stammt die neue Auflage. Er hat das Werk von Raimund Wieser übernommen. Im Bereich des Lebensmittelrechts ist Stephan Ludwig kein Unbekannter. Ludwig verfügt als Abteilungsleiter sowie Trainingskoordinator bei der Lebensmittelüberwachung über profunde Erfahrung in Sachen Lebensmittelverstößen. Ferner ist er Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Zeitschrift recht - die Zeitschrift für Europäisches Lebensmittelrecht und er ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Forschungsstelle Lebens- und Futtermittelrecht an der Philipps Universität Marburg. Bereits sein Vorgänger Raimund Wieser kam als langjähriger Richter an einem Amtsgericht aus der Lebensmittelrechtspraxis. Auch die siebte Auflage ist ein unverzichtbarer und aktueller Begleiter, zumal das Buch umfangreich novelliert worden ist.
Das Werk beinhaltet folgende Schwerpunkte und neue Inhalte:
- Grundsätze und Techniken der Rechtsanwendung.
- Gefahrenabwehr und Strafverfolgung mit der Zusammenarbeit von Lebensmittelüberwachungs- und Strafverfolgungsbehörden.
- Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und Zusammenwirken mit nationalen Normen.
- Beanstandungen und Durchsetzung von Eilmaß-nahmen zur Gefahrenabwehr bei Kontrolle vor Ort; vorläufige Betriebsschließungen.
- Risiko- und Lebensmittelsicherheitsbewertungen mit Inverkehrbringverboten, Produktrücknahmen und Rückrufen.
- Eigenkontrollen, HACCP und Audits; Möglichkeit von Anordnungen.
- Übersicht der Lebensmittelstraftaten und Ordnungswidrigkeiten; gerichtsfeste Verfahren, Zumessung von Geldbußen und Vorteilsabschöpfung illegaler Gewinne.
Einen zusätzlichen Wert stellen außerdem die zahlreichen Musterdokumente unter anderem zu Anhörungen, Rückrufen und zur sofortigen Vollziehung dar. Insgesamt zeichnet sich das Werk als ein umfassendes Kompendium dar, das belegt, dass auch der neue Autor über profunde Erfahrung mit der Behebung und Verfolgung von Lebensmittelverstößen verfügt.
- 582 Seiten. Softcover
- ISBN 978-3-8073-2902-4
- 8. erweiterte Auflage 2024
- Erschienen bei rehm
- 14,8 x 21,0 cm
- Erscheinungsdatum: 24.10.2024