Tischreservierung und Kontaktpersonenermittlung in der Gastronomie - Änderung der Bekanntmachung „Corona-Pandemie: Hygienekonzept Gastronomie“
Rita Cornmark
- Tischreservierung im Innenbereich ist grundsätzlich erforderlich d. h., in Ausnahmefällen könnte ein Tisch auch ohne vorherige Reservierung vergeben werden.
- Unzulässig bleibt nach wie vor eine Gruppenreservierung von mehreren Tischen.
- Detaillierter geregelt wurde die Sicherstellung der Kontaktpersonenermittlung.
- Konkretisiert wurden die mit der Datenerhebung einhergehenden Anforderungen an den Schutz der Daten der Gäste.
Die aktuelle Bekanntmachung vom 25. Mai 2020 finden Sie hier. https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-291/
Die Bekanntmachung vom 14. Mai 2020 finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-270/
Gegenüberstellung der Änderungen
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Bisherige Regelung |
Neue Reglung
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1.a) Nr. 3.2.3
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1.a) Nr. 3.2.3
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1.b) Nr. 3.2.9 Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID‑19‑Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, sollte eine Gästeliste mit Angaben
geführt werden.
Die Gästeliste ist so zu führen und zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können.
Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. |
1.b) Nr. 3.2.9 Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben
Eine Übermittlung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen.
Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass
geschützt sind.
Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Der Gastgeber hat den Gast bei Erhebung der Daten entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 DSGVO in geeigneter Weise zu informieren.“ |
Tipp: Hygienekonzept konkret
Eine Zusammenfassung zu den „Gemeinsamen Handlungsempfehlungen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum Wiederhochfahren der gastgewerblichen Betriebe“ mit einer übersichtlichen Checkliste zum Download finden Sie hier.

