Das Umweltbundesamt veröffentlicht Studien zu Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltweltfreundlichen Beschaffung sowie zum Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft in der öffentlichen Beschaffung.
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1. Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltweltfreundlichen Beschaffung
Im Rahmen des Ressortforschungsplans des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat das Umweltbundesamt eine Studie zu den Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung veröffentlicht. Die Studie selbst bildet einen Teilbericht aus dem Gesamtforschungsvorhaben „Interpretation und Weiterentwicklung des Vergaberechts“. Die Publikation wurde erstmals im Jahr 2011 herausgegeben und in den Jahren 2014 und 2020 überarbeitet. Die novellierte Fassung 2025 bringt die Ergebnisse auf den aktuellen Stand.
Die Veröffentlichung gibt einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben der Bundesländer zur umweltfreundlichen Beschaffung. Sie berücksichtigt dabei sowohl Gesetze und Verordnungen als auch verwaltungsinterne Regelungen. Im Mittelpunkt stehen die Vergabevorschriften der Länder, insbesondere die Umsetzung der UVgO sowie Regelungen zur Kreislaufwirtschaft und zum Klimaschutz. Darüber hinaus werden spezifische Vorgaben zu Holz, Papier und Lebenszykluskosten (vgl. NL vom 7. Juli 2025) behandelt. Eine zusammenfassende Übersicht stellt neben gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen auch einschlägige Leitfäden, bestehende Kompetenzstellen für nachhaltige Beschaffung sowie weiterführende Entwicklungen dar.
Fazit:
Insbesondere die tabellarische Übersicht über die Regelungen zur umweltfreundlichen Beschaffung verdeutlicht die unterschiedliche Intensität, mit der die einzelnen Bundesländer dieses Thema in ihren konkreten Regelungen verankert haben. Nach dem Ergebnis der Studie weisen die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg das höchste Anforderungsniveau an Nachhaltigkeit bei Beschaffungsmaßnahmen auf, während in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt demgegenüber noch Nachholbedarf besteht.
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Praxisleitfaden
2. Arbeitshilfe zum Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft in der öffentlichen Beschaffung
Die Studie des Umweltbundesamtes zum Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft zielt auf die Unterstützung für die öffentlichen Beschaffungsstellen ab, die Anforderungen des § 13 des Bundesklimaschutzgesetzes (KSG) sowie § 45 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) rechtssicher und wirkungsvoll in Beschaffungsverfahren zu integrieren.
§ 13 KSG enthält ein Berücksichtigungsgebot, wonach die Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck dieses Gesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen haben. Dabei ist zwischen Vorgaben für die Beschaffung auf Bundesebene (es gelten §13 Abs. 2 und 3 sowie §13 Abs. 1 Satz 3 KSG) und der Beschaffung durch Länder und Kommunen (hier gelten §13 Abs. 1 Sätze 1 und 2 KSG) zu unterscheiden. Für die Beschaffung des Bundes regeln §13 Abs. 2 und 3 KSG spezielle Prüf- und Berücksichtigungspflichten, die durch die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) konkretisiert werden. Die Beschaffungsstellen des Bundes sind ferner verpflichtet, bei ihren Vergaben einen „CO₂-Schattenpreis“ zugrunde zu legen. Dessen Untergrenze orientiert sich an den im Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) festgelegten Fest- bzw. Mindestpreisen (§ 13 Abs. 1 Satz 3 KSG).
§ 45 KrWG verpflichtet die Behörden des Bundes sowie die der Aufsicht des Bundes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen und sonstigen Stellen, durch ihr Verhalten zur Erfüllung des Zweckes des § 1 (Förderung der Schonung der natürlichen Ressourcen und Sicherstellung des Schutzes von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen) beizutragen. § 45 Abs. 2 S. 1 des KrWG enthält die Verpflichtung für Beschaffungsstellen des Bundes, bei der Beschaffung oder Verwendung von Material und Gebrauchsgütern sowie bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen Erzeugnisse zu bevorzugen, die einen Beitrag zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft leisten.
Für Länder und Kommunen gelten nach den Landesabfall- oder Kreislaufwirtschaftsgesetzen vergleichbare Regelungen, die teilweise als Pflicht oder als Soll-Vorschriften ausgestaltet sind.
Neben der Erläuterung der Anforderungen aus dem KSG und dem KrWG bietet die Arbeitshilfe konkrete Hinweise und Anregungen, wie die zuständigen Organisationseinheiten Klimaschutz- und Kreislaufwirtschaftsaspekte in den jeweiligen Stufen des Beschaffungsprozesses umsetzen können.
Insbesondere zeigt die Arbeitshilfe auf, wie mit vertretbarem Aufwand eine Prognose der verursachten THG-Kosten während des Lebenszyklus der zu beschaffenden Leistung ermittelt werden und in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen können.
Ergänzt wird die Arbeitshilfe durch Beispiele verschiedener Produktgruppen (Bekleidung, Bettwaren, Schuhe, Notebooks) mit Blick auf eine klimaschonende und kreislauforientierte öffentliche Beschaffung.
Zusammenfassend bietet die Arbeitshilfe eine wertvolle Unterstützung zur Umsetzung gesetzlicher umweltbezogener Anforderungen und hilft dabei, die einschlägigen Kriterien des Bundesklimaschutzgesetzes sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wirkungsvoll in den Vergabeverfahren zu berücksichtigen.
Verfasser: Rudolf Ley, Dietmar Altus
Beste Antworten.
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