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Auswirkungen der durch das Vergabebeschleunigungsgesetz angehobenen Direktauftragswertgrenze auf die umweltfreundliche Beschaffung

Im Rahmen der Publikationen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung hat das Umweltbundesamt in einem Kurzgutachten die Auswirkungen der durch das Vergabebeschleunigungsgesetz angehobenen Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf die umweltfreundliche Beschaffung untersucht.

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Das Gutachten zeigt auf, wie Nachhaltigkeitskriterien trotz der nunmehr beschlossenen Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes und der damit verbundenen Ziele des Bürokratieabbaus, der Beschleunigung und der Flexibilisierung weiterhin berücksichtigt werden können und sogar müssen.

Ley / Altus

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1. Direktauftrag nach § 14 UVgO

Neben den Änderungen für Vergaben ab den EU-Schwellenwerten enthält das Vergabebeschleunigungsgesetz v. 18.5.2026 für den Bereich der Unterschwellenvergabe als Kernstück in § 55 Abs. 2 BHO die Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes von 15.000 auf 50.000 Euro. Ziel der Anhebung ist es, die Vergabestellen im niedrigvolumigen Auftragsbereich zu entlasten und damit die Beschaffungen zu erleichtern und zu beschleunigen.

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2. Fortgeltung fachgesetzlicher Vorgaben

Das Gutachten stellt im Ausgangspunkt fest, dass trotz vielfältiger vergaberechtlicher Anknüpfungspunkte eine einheitliche gesetzliche Verpflichtung zur Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte im Rahmen von Beschaffungsverfahren nicht vorhanden ist. Konkrete Verpflichtungen ergeben sich demgegenüber aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 45 KrWG), dem Klimaschutzgesetz (§ 13 KSG), der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Klima (AVV Klima), dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz sowie dem Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten. Diese Verpflichtungen bleiben vom Vergabebeschleunigungsgesetz unberührt und gelten fort.

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3. Bedarfsermittlung und Leistungsbeschreibung

Das Gutachten arbeitet heraus, dass der Bedarfsermittlung und der Leistungsbeschreibung eine zentrale Bedeutung bei der Implementierung von Nachhaltigkeitsaspekten im Rahmen von Direktvergaben zukommt, da hier kein förmliches Vergabeverfahren stattfindet.

4. Ergebnis

Laut Gutachten war es Ziel des Vergabebeschleunigungsgesetzes, die Vergabeverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen. Den in (Umwelt-)Fachgesetzen festgelegten Pflichtenkatalog lässt es jedoch unberührt. Diese binden die Bundesbehörden weiterhin unabhängig von der gewählten Vergabeart und den einschlägigen Wertgrenzen, auch bei Direktaufträgen. Bedarfsermittlung und Leistungsbeschreibung bilden den bürokratieärmsten und zugleich wirksamsten Ansatzpunkt, um Nachhaltigkeitskriterien bei der Beschaffung zu verankern.

Verfasser: Rudolf Ley / Dietmar Altus

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