Die Erleichterungen auf Bundesebene für Vergaben an Start-ups, durch Sicherheitsbehörden und für Verhandlungsvergaben wurden am 18.6.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie treten am 1.7.2026 zusammen mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft.
Bereits mit Newsletter vom 11.6.2026 hatten wir über die Beschlüsse der Bundesregierung zu drei Verwaltungsvorschriften mit Erleichterungen für Beschaffungen des Bundes berichtet. Nunmehr wurden die Verwaltungsvorschriften im Bundesanzeiger veröffentlicht; Sie finden die Bekanntmachungen hier:
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Abweichende Verwaltungsvorschriften zu Erleichterungen für Start-ups in der öffentlichen Beschaffung
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Abweichende Verwaltungsvorschriften zur Nutzung von Verhandlungsvergaben auf Bundesebene
Die wichtigsten Inhalte der Verwaltungsvorschriften werden in folgenden Übersichten zusammenfassend dargestellt:
Die Verwaltungsvorschriften zu Vergaben an Start-ups und durch Sicherheitsbehörden treten am 1.7.2026 in Kraft und sind befristet bis zum 31.12.2035. Die Verwaltungsvorschrift zur Nutzung von Verhandlungsvergaben tritt ebenfalls am 1.7.2026 in Kraft und tritt mit der Bekanntmachung eine Neufassung der UVgO wieder außer Kraft. Bund und Länder haben sich zum Ziel gesetzt, in 2026 eine neue Fassung der UVgO zu erarbeiten.
Verfasser: Rudolf Ley / Dietmar Altus
Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 online
Praxishandbuch mit Hinweisen zum Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz und Bundestariftreuegesetz