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Bekanntmachung der Beschaffungserleichterungen für den Bund

Die Erleichterungen auf Bundesebene für Vergaben an Start-ups, durch Sicherheitsbehörden und für Verhandlungsvergaben wurden am 18.6.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie treten am 1.7.2026 zusammen mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft.

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Bereits mit Newsletter vom 11.6.2026 hatten wir über die Beschlüsse der Bundesregierung zu drei Verwaltungsvorschriften mit Erleichterungen für Beschaffungen des Bundes berichtet. Nunmehr wurden die Verwaltungsvorschriften im Bundesanzeiger veröffentlicht; Sie finden die Bekanntmachungen hier:

  1. Abweichende Verwaltungsvorschriften zu Erleichterungen für Start-ups in der öffentlichen Beschaffung

  2. Abweichende Verwaltungsvorschriften zur Deckung der Bedarfe von Sicherheitsbehörden bei Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen, welche unmittelbar der Zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder nachrichtendienstlichen Zwecken dienen

  3. Abweichende Verwaltungsvorschriften zur Nutzung von Verhandlungsvergaben auf Bundesebene

Die wichtigsten Inhalte der Verwaltungsvorschriften werden in folgenden Übersichten zusammenfassend dargestellt:

  1. Erleichterungen für Vergaben an Start-ups

  2. Erleichterungen für Vergaben von Sicherheitsbehörden des Bundes

  3. Erleichterungen zur Nutzung von Verhandlungsvergaben

Die Verwaltungsvorschriften zu Vergaben an Start-ups und durch Sicherheitsbehörden treten am 1.7.2026 in Kraft und sind befristet bis zum 31.12.2035. Die Verwaltungsvorschrift zur Nutzung von Verhandlungsvergaben tritt ebenfalls am 1.7.2026 in Kraft und tritt mit der Bekanntmachung eine Neufassung der UVgO wieder außer Kraft. Bund und Länder haben sich zum Ziel gesetzt, in 2026 eine neue Fassung der UVgO zu erarbeiten.

Verfasser: Rudolf Ley / Dietmar Altus

Ley / Altus

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