Wir informieren Sie über das Beschaffungsvolumen des Beschaffungsamtes des BMI im Jahr 2023, außerdem über die Anzahl der Nachprüfungsverfahren 2023 und deren Ergebnisse.
Vergabehandbuch für Lieferungen und Dienstleistungen online
Leitfaden durch das Verfahren, Ablaufschemata, Formularsammlung und alle wichtigen Vorschriften
1. Bericht des Beschaffungsamtes des BMI (BeschA) zur Beschaffungsleistung 2023
Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) ist mit seinen Standorten Bonn und Erfurt neben der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), der Generalzolldirektion sowie dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) einer der zentralen Ausrüster für die öffentliche Verwaltung in Deutschland. Das BeschA ist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat angesiedelt.
Kernaufgabe des BeschA ist es, Einkäufe zu bündeln und zentral abzuwickeln. Auf ressortübergreifende Rahmenvereinbarungen von Standardprodukten können alle Bundesbehörden elektronisch zugreifen.
Im Beschaffungsbericht des BeschA für das Jahr 2023 betrug das Gesamtauftragsvolumen 12,284 Mrd. Euro. Im Vergleich zum Jahr 2022 hat sich dieses mehr als verdoppelt. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 623 Aufträge erteilt, darunter waren 202 neue Lieferenten (32 %). Im Jahr 2022 bezuschlagte das BeschA öffentliche Aufträge an insgesamt 593 unterschiedliche Auftragnehmer, davon 233 neue Auftragnehmer (22%).

Vom Gesamtauftragsvolumen des Jahres 2023 entfielen ca. 91 % (11.193 Mio. Euro) auf die Beschaffung von IT-Dienstleistungen und IT-Technik.
Quelle:
Beschaffungsamt des BMI; https://www.bescha.bund.de/SharedDocs/Aktuelles/Wissenswertes/2024/04_24_Daten_und_Fakten_2023/Daten_und_Fakten_2023.html
Beschaffungsamt des BMI; https://www.bescha.bund.de/DE/DasBeschaffungsamt/UnserAuftrag/unserauftrag_node.html
Handbuch für die umweltfreundliche Beschaffung online
Praxisleitfaden
2. Statistische Meldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Rechtsschutz in Vergabeverfahren 2023
Die Vergabekammern und die Oberlandesgerichte informieren das BMWK bis zum 31. Januar eines jeden Jahres über die Anzahl der Nachprüfungsverfahren des Vorjahres und deren Ergebnisse (§ 184 GWB - Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen). Die Daten sind in den nachfolgenden Tabellen zusammengeführt.




Quelle:
BMWK: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gesamtuebersicht-vergabekammern-2022-bis-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4
BMWK: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gesamtuebersicht-oberlandesgerichte-2022-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Verfasser: Dietmar Altus
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