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Bundesrat stimmt Nutri-Score® zu

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Newsletter, erste Ausgabe Oktober 2020:

Verbraucherinnen und Verbrauchern können künftig beim Lebensmitteleinkauf leichter auf die Nährwertzusammensetzung achten: Der Bundesrat stimmte auf seiner Sitzung am 9. Oktober 2020 der Einführung einer Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln, dem Nutri-Score®, zu. Damit lassen sich die Eigenschaften der verschiedenen Produkte auf einen Blick erfassen und vergleichen.

Lesen Sie hier den Newsletterbeitrag Teil 1 vom Oktober 2020 als PDF-Download.


Die Entstehung von ernährungsbedingten Krankheiten wie Übergewicht oder Herzkreislauferkrankungen sind häufig auf den Verzehr von Lebensmitteln zurückzuführen, die ein Übermaß an Zucker, Salz, Fetten oder gesättigten Fettsäuren enthalten, die insbesondere bei Fertigprodukten zu finden sind. Die gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Folgen dieser Ernährung dürfen dabei nicht unterschätzt werden.

Um diesem Trend entgegenzuwirken und dem Verbraucher eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, ist vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine einheitliche Produktkennzeichnung eingeführt worden. Der NutriScore® dient als zusätzliches Nährwertkennzeichen, ist leicht zu verstehen und nutzt die bekannte Farbwelt einer Ampel. Der Nutri-Score® lässt zwar keine Rückschlüsse auf die Zusammensetzung der Nährwerte zu, bietet allerdings eine zusammenfassende Produktbewertung, schnelle Orientierung bei der Kaufentscheidung sowie mehr Transparenz bei der Produktauswahl.

Für das Modell der Ampelkennzeichnung werden günstige und ungünstige Nährwertbestandteile eines Produktes bewertet und dann miteinander verrechnet. Günstige Nährwertbestandteile, wie z.B. Ballaststoffe und Proteine, stehen dabei den ungünstigen Bestandteilen, wie z.B. Zucker, Fett oder Salz, gegenüber. Die Bewertung des Lebensmittels erfolgt in 5 Stufen, die farblich unterlegt sind, wobei die Bewertung mit „A“ (grün unterlegt) hinsichtlich der Nährwertbestandteile die positivste Variante darstellt, die Bewertung mit „E“ (rot unterlegt) beschreibt eine eher ungünstige Nährwertzusammensetzung.

In der Begründung zum Verordnungsentwurf weist die Bundesregierung daraufhin, dass die Nutzung des Nutri-Score® in Deutschland nur auf freiwilliger Basis erfolgt, Das geltende EU-Recht ermöglicht keine verpflichtende nationale Anwendung.

Verfasser: Dietmar Altus


Link zum Beschluss des Bundesrates:


Link in unser Werk:

Der Nutri-Score® ist auch im Handbuch für die umweltfreundliche Beschaffung beschrieben; Sie finden die Ausführungen dazu in Abschnitt E Teil I Nr. E 3 -28.

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