Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.3.2026 dem vom Deutschen Bundestag am 26.2.2026 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreuegesetz) zugestimmt. Damit ist das Gesetz in der vom Deutschen Bundestag geänderten Fassung zu Stande gekommen.
Der Gang des Gesetzgebungsverfahrens ist in den Erläuterungen für die Bundesratssitzung am 27.3.2026 zusammengefasst.
Herzstück des Tariftreuegesetzes ist das Bundestariftreuegesetz (BTTG), wonach öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden sollen, die vom Auftraggeber vorgegebene tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren, auch dann, wenn das Unternehmen selbst nicht tarifgebunden ist. Hierdurch sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden.
Zu den Inhalten des Regierungsentwurfs hatten wir mit Newsletter vom 7.8.2025 und zu den Änderungen des Deutschen Bundestages mit Newsletter vom 26.2.2026 bereits berichtet.
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Wie geht es weiter?
Das Gesetz muss nun noch vom zuständigen Minister bzw. der zuständigen Ministerin und dem Bundeskanzler gegengezeichnet, vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Nach Art. 10 des Gesetzes tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bei normalem Verlauf des Verfahrens ist mit einem Inkrafttreten des Tariftreuegesetzes im April zu rechnen.
Verfasser: Rudolf Ley / Dietmar Altus