Nach den ersten Lesungen des Vergabebeschleunigungsgesetzes, des Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr am 9.10.2025 und des Tariftreuegesetzes am 10.10.2025 wurden die Gesetzentwürfe an die zuständigen Ausschüsse überwiesen (siehe Newsletter vom 13.10.2025). Dort wurden nun öffentliche Anhörungen zu den Gesetzen terminiert.
Der Wirtschaftsausschuss hat beschlossen, zum Vergabebeschleunigungsgesetz und zum Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr am 10.11.2025 öffentliche Anhörungen durchzuführen. Am Vormittag soll der Entwurf zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr in der Zeit von 10:00 bis 11:30 Uhr diskutiert werden.
Am Nachmittag findet dann die Anhörung zum Vergabebeschleunigungsgesetz von 14:00 bis 16:00 Uhr statt.
Zum Tariftreuegesetz hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung für den 3.11.2025, von 16:00 bis 17:30 Uhr, anberaumt.
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Bei einer öffentlichen Anhörung werden Fachleute aus Wissenschaft und Praxis (zum Beispiel Sachverständige und Interessenvertreter) eingeladen, um den Mitgliedern des Ausschusses Informationen zu einem Beratungsthema zu vermitteln. Die Expertinnen und Experten werden von den einzelnen Fraktionen benannt.
Die abgegebenen Stellungnahmen der Sachverständigen werden i.d.R. über den Bundestag veröffentlicht. Die Anhörung zum Tariftreuegesetz wird nach Ankündigung des Ausschusses im Livestream auf bundestag.de übertragen. Zum Vergabebeschleunigungsgesetz und zum Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr findet sich ein entsprechender Hinweis (noch) nicht.
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Praxisleitfaden
Es bedarf keiner hellseherischen Fähigkeiten, um vorauszusehen, dass bei den Beratungen zum Vergabebeschleunigungsgesetz insbesondere die Losvergabe sowie die Änderungen im Bereich des Primärrechtsschutzes – insbesondere der Wegfall der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde vor den Oberlandesgerichten – im Fokus stehen dürften. Die Diskussionen zum Tariftreuegesetz werden sich voraussichtlich – je nach Interessenlage – auf den vermuteten bürokratischen Aufwand oder die Vielzahl von Ausnahmeregelungen konzentrieren.
Verfasser: Rudolf Ley/Dietmar Altus

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