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Der Europäische Rechnungshof legt einen Sonderbericht zur Vergabe öffentlicher Aufträge im EU-Binnenmarkt vor.

Der Europäische Rechnungshof ist eine unabhängige externe Prüfinstanz der EU. Er überprüft die Rechtmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben der EU-Institutionen.

Jedes Jahr legt er einen Bericht über die Verwendung der Mittel der EU vor (Bundesregierung, der Europäische Rechnungshof).

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Der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes spiegelt das Ergebnis einer Prüfung in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge wider, die im Wettbewerb im EU-Binnenmarkt fünf Jahre nach Ablauf der Frist zur Umsetzung der Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014 in nationales Recht vergeben worden sind. Der Rechtsrahmen der EU für das öffentliche Auftragswesen umfasst mehrere Richtlinien, von denen 2014 zwei überarbeitet und eine neu eingeführt wurden.

Mit der Vergaberechtsreform von 2014 wollten die Gesetzgeber die Auftragsvergabe durch vereinfachte Verfahren flexibler gestalten, den Zugang von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu öffentlichen Aufträgen verbessern und eine strategischere Nutzung des öffentlichen Auftragswesens ermöglichen, um bessere Ergebnisse zu erzielen. Im Rahmen der Reform von 2014 sollten auch strengere Bestimmungen zu Transparenz und Integrität eingeführt werden, um Korruption und Betrug vorzubeugen.

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Die Prüfung des Europäischen Rechnungshofes bezog sich auf den Zeitraum zwischen 2011 bis 2021. Auf diese Weise konnte festgestellt werden, inwiefern die Umsetzung der Richtlinien von 2014 in nationales Recht mit Blick auf den Zeitraum vor 2014 Auswirkungen auf die Lage des öffentlichen Auftragswesens in den einzelnen Mitgliedstaaten hatte. Die Richtlinie 2009/81/EG über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit wurde bei der Prüfung nicht berücksichtigt, da sie nicht Gegenstand der Reform von 2014 war.

Nach Darstellung des Europäischen Rechnungshofs werden jährlich im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge rund 2 Billionen Euro ausgegeben. Das entspricht 14 % des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union (EU).

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Die Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofes an die EU-Kommission sollen zu Verbesserungen beitragen, die den öffentlichen Auftraggebern in den Mitgliedstaaten dabei helfen könnten, beim Einsatz öffentlicher Mittel ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen.

Im Rahmen der Prüfung wurde bewertet, inwieweit über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg die Vergabe öffentlicher Aufträge im EU-Binnenmarkt im Wettbewerb erfolgte und welche Maßnahmen von der Kommission und den Mitgliedstaaten ergriffen wurden, um festzustellen, wodurch wettbewerbliche Ausschreibungsverfahren behindert werden und wie diese Hindernisse beseitigt werden können, um ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen. Insbesondere wurde dabei untersucht:

  • wie sich der Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im EU-Binnenmarkt, in den Mitgliedstaaten und Regionen sowie in bestimmten Sektoren zwischen 2011 und 2021 entwickelt hat und ob die Reform von 2014 diesbezüglich Auswirkungen hatte;

  • ob die weiteren Ziele der 2014 erfolgten Reform der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge erreicht wurden;

  • ob die Kommission die Lage des öffentlichen Auftragswesens in der EU wirksam überwacht;

  • ob die Kommission und die Mitgliedstaaten die verfügbaren Daten analysiert haben, um die Ursachen für den Rückgang des Wettbewerbs bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu ermitteln, und ob sie Maßnahmen ergriffen haben, um diesen Trend umzukehren.

Insgesamt gelangte der Europäische Rechnungshof zu dem Schluss, dass der Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt in den letzten zehn Jahren zurückgegangen ist. Nach Auffassung des Europäischen Rechnungshofes fehle das Bewusstsein dafür, dass Wettbewerb bei der Vergabe von Aufträgen die Voraussetzung für die Erzielung eines optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnisses bilde. Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben die verfügbaren Daten nicht systematisch genutzt, um die Ursachen des begrenzten Wettbewerbs zu ermitteln, sondern nur vereinzelte Maßnahmen zum Abbau von Wettbewerbshindernissen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ergriffen.

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Aus diesen Gründen fordert der Europäisches Rechnungshof die EU-Kommission auf

  • die Ziele bei der Vergabe öffentlicher Aufträge klar festzulegen und zu priorisieren;

  • die Lücken bei den über die Vergabe öffentlicher Aufträge erhobenen Daten zu schließen;

  • ihre Überwachungsinstrumente zu verbessern, um eine bessere Analyse zu ermöglichen;

  • die Ursachen eingehender zu analysieren und Maßnahmen zur Überwindung der wichtigsten Wettbewerbshindernisse bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorzuschlagen.

In Ihrer Antwort begrüßt die EU-Kommission den Sonderbricht des Europäischen Rechnungshofes und verweist auf die bereits getroffenen bzw. beabsichtigten Entscheidungen zur Verbesserung wettbewerblicher Vergaben, u.a. auch die stärkere Beteiligung von KMU und Start-up-Unternehmen an öffentlichen Aufträgen sowie einer stärkeren Inanspruchnahme des strategischen öffentlichen Beschaffungswesens (umweltfreundlich, sozialorientiert und innovationsfördernd).


Dietmar Altus

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