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Die Bundesregierung veröffentlicht den Stand der Einträge in das Transparenzregister

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Mit Newsletter vom 11.10.2023 (eForms startklar für den 25.10.2023) wurde u.a. auf die Verpflichtung zur Angabe der Nationalität der Eigentümer obsiegender Bieter hingewiesen.

Abweichend von der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780, die im Business Term (BT) 706 die Angabe der Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des(der) wirtschaftlichen Eigentümer (s) des Gewinners, Bieters oder Unterauftragnehmers lediglich fakultativ vorsieht, verpflichtet die nationale Umsetzung (eForms-DE Standard Version 1.1.0) die öffentlichen Auftraggeber zwingend zur Angabe der Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens, das bezuschlagt wurde sowie zur Größe dieses Unternehmens, es sei denn, das Unternehmen ist börsennotiert.

Mit der nunmehr erfolgten Einführung von eForms bildet das Transparenzregister für die Vergabestellen eine zentrale Abfragemöglichkeit hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse obsiegender Bieter. Die Frist zur Eintragung in das Transparenzregister endete für eintragungspflichtige GmbHs am 30. Juni 2023. Seit dem 1. Juli 2023 werden von diesen Gesellschaften bei Nichteintragung Bußgelder erhoben. Für KGs endet die Frist erst zum Ende des Jahres 2023.

Aus der Antwort der Bundesregierung (Deutscher Bundestag vom 27. September 2023 Drucksache 20/8480) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion „DIE LINKE“ wird deutlich, dass mit Stand vom 17. August 2022 von 1.476.816 eintragungspflichtige GmbHs lediglich 740.649 Gesellschaften eingetragen waren.

Anzahl der Eintragungen zum jeweiligen Stand:

Datum

Anzahl der Rechtseinheiten
mit eingetragenen
wirtschaftlichen Berechtigten

17. August 2022

   740.649

31. August 2022

1.017.655

30. September 2022

1.047.107

31. Oktober 2022

1.061.280

30. November 2022

1.341.239

31. Dezember 2022

1.593.929

31. Januar 2023

1.609.129

28. Februar 2023

1.648.236

31. März 2023

1.663.805

30. April 2023

1.689.934

31. Mai 2023

1.708.623

30. Juni 2023

1.725.488

31. Juli 2023

1.746.086

31. August 2023

1.761.695

Grafik Anzahl Rechtseinheiten

Eintragungspflichtige Organisationen / Vereinigungen (Stand: 11. September 2023)
(prozentualer Anteil: eigene Berechnung)

Rechtsform

Anzahl der im Transparenzregister geführten bzw. mitteilungspflichtigen Rechtseinheiten

Davon mit einer Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten

Aktiengesellschaft

13.014

11.180

Eingetragene Genossenschaft

9.627

6.406

Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

451

80

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

1.527.931

957.878

Kommanditgesellschaft

300.754

207.651

Kommanditgesellschaft auf Aktien

395

328

Offene Handelsgesellschaft

22.451

9.730

Partnerschaftsgesellschaft

17.675

8.760

Europäische Genossenschaft

26

16

Societas Europaea

1.028

914

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

169

109

Trust

386

371

Stiftung

5.163

5.163

Sonstige (Stiftungen ohne konkrete Rechtsform)

20.575

20.177

Verein

621.063

541.347

Ausländische Vereinigung

2.641

2.600

Grafik Mitteilung der wirtschaftlichen Berechtigten

Zugriff auf das Transparenzregister / Anzahl der Einsichtnahmen (Stand: 8.9.2023):

Nach § 23 GwG ist Vereinigungen nach § 20 Abs. 1 Satz 1 und Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG die Einsichtnahme in das Transparenzregister gestattet:

  1. den Behörden, Gerichten sowie den in § 2 Absatz 4 genannten Stellen, soweit die Einsichtnahme zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist,
  2. den Verpflichteten, sofern sie der registerführenden Stelle darlegen, dass die Einsichtnahme zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten in einem der in § 10 Absatz 3 und 3a genannten Fälle erfolgt, und
  3. allen Mitgliedern der Öffentlichkeit.

Einsichtnehmender

Jahr 2021

Jahr 2022

Jahr 2023

(Stand: 8.9.2023)

Behörde
(§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG)

24.025

30.922

7.403

Verpflichtender
(§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG)

627.673

894.364

874.474

Mitglieder der Öffentlichkeit
(§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GwG)

86.381

295.332

63.630

Gesamt

738.079

1.220.618

945.507

Deutscher Bundestag, Drucksache 20/8480

Dietmar Altus

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