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Ergebnis der Konsultation zur Reform der EU-Vergaberichtlinien

Die EU-Kommission hat am 27.3.2026 einen Sachstandsbericht mit den wichtigsten Ergebnissen der jüngsten Konsultation zur Überarbeitung der EU-Richtlinien für das öffentliche Beschaffungswesen veröffentlicht. Der Bericht zeigt den Bedarf an einem flexibleren und strategischeren EU-Beschaffungsrahmen auf.

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Nach Angaben der Kommission beteiligten sich an der vom 3.11.2025 bis 26.1.2026 durchgeführten Konsultation insgesamt 1.037 Personen aus einem breiten Spektrum von Interessengruppen. Den größten Anteil der Rückmeldungen stellten Unternehmen (24 %) und Wirtschaftsverbände (23 %), gefolgt von öffentlichen Stellen (13 %) sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren (11 % Gewerkschaften und 10 % Nichtregierungsorganisationen). Die meisten Beiträge gingen aus Deutschland ein, gefolgt von Belgien.

In einer früheren Konsultation (siehe dazu Newsletter vom 19.12.2024), die vom 13.12.2024 bis zum 7.3.2025 durchgeführt wurde, hatte die EU-Kommission Fragen zur Bewertung der geltenden EU-Vergaberichtlinien gestellt.

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Im ersten Teil der aktuellen Konsultation sollten die Teilnehmer folgende Ziele für die Überarbeitung der Vergabevorschriften priorisieren:

  • Verbesserung von Effizienz und Transparenz
  • Verfolgung umweltfreundlicher, sozialer und innovativer Beschaffungsziele
  • Berücksichtigung von wirtschaftlicher Sicherheit und strategischer Autonomie in der EU

Der zweite Konsultationsteil enthielt detaillierte Fragen zur geplanten Überarbeitung der Vergaberichtlinien und betraf folgende Themenfelder:

  • Vereinfachung
  • Kohärenz mit sektorspezifischen Regelungen
  • Konzessionen
  • Digitalisierung und Transparenz
  • Made in Europe
  • Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung
  • Soziale Aspekte im öffentlichen Beschaffungswesen
  • Beschaffung von Innovationen

Der Sachstandsbericht der EU-Kommission zeigt einen ausgeprägten Bedarf an größerer Flexibilität, einer spürbaren Entlastung von bürokratischem Aufwand, an einer konsequenten weiteren Digitalisierung der Vergabeverfahren. Auch die Abkehr vom reinen Niedrigstpreisprinzip fand viel Zustimmung unter den Teilnehmenden. Die Beteiligten befürworten darüber hinaus die stärkere Berücksichtigung strategischer Zielsetzungen – insbesondere in den Bereichen Umwelt, Innovation und Soziales – sowie eine Priorisierung europäischer Waren und Dienstleistungen im öffentlichen Beschaffungswesen. Hervorzuheben ist, dass von Seiten der Auftraggeber die Ziele Vermeidung von Verwaltungsaufwand und Flexibilität im Vergleich zu anderen Stakeholdern besonders hoch priorisiert wurden.

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Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden zusammen mit den weiteren Konsultationsaktivitäten der Kommission in die Entwicklung des neuen EU-Rechtsrahmens für das öffentliche Beschaffungswesen einfließen. Dieser soll im zweiten Quartal 2026 vorgeschlagen werden.

Den vollständigen Sachstandsbericht zur Konsultation finden Sie hier.

Verfasser: Rudolf Ley / Dietmar Altus

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